Pflegekommission eingesetzt: Viel Wissenschaft, wenig Pflege und kein Platz für pflegende Angehörige
Wichtig vorab: Die Kommission erarbeitet Vorschläge, keine Gesetze. Was davon umgesetzt wird, entscheiden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Parallel läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz, das noch nicht beschlossen ist.
Worum es geht
Die Pflegereform kommt in zwei Stufen. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren. Die Kommission ist Stufe zwei: Sie soll Lösungen für die Zeit nach 2030 finden. Ihre Vorschläge sollen spätestens Ende Januar 2027 vorliegen, ein neues Pflegegesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Der Auftrag ist breit. Die Kommission soll unter anderem:
- untersuchen, warum die Ausgaben in der Pflege so stark steigen,
- Vorschläge für eine Versorgung machen, die nicht mehr so stark zwischen „zu Hause“ und „Heim“ trennt,
- prüfen, ob die Eigenanteile begrenzt werden können,
- prüfen, ob die Zuschüsse zum Eigenanteil im Heim gezielter nach Einkommen und Vermögen verteilt werden sollen,
- prüfen, wie Kapitaldeckung und private Vorsorge gestärkt werden können,
- Ausgleichsmechanismen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung prüfen, soweit sie verfassungsrechtlich möglich sind,
- Prävention und Reha stärken.
Jeder Vorschlag soll auch daran gemessen werden, ob er pflegende Angehörige entlastet. Das steht ausdrücklich im Arbeitsauftrag. Merkt euch diesen Punkt, dazu komme ich gleich.
Wer in der Kommission sitzt
| Name | Hintergrund |
|---|---|
| Prof. Dr. Georg Cremer (Vorsitz) | Volkswirt, früher Generalsekretär des Deutschen Caritasverbands |
| Prof. Dr. Gabriele Kuhn-Zuber (Co-Vorsitz) | Juristin, Sozialrecht, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin |
| Prof. Dr. Christine Arentz | Gesundheitsökonomin, Mitglied im Expertenrat „Pflegefinanzen“ der privaten Krankenversicherung |
| Michaela Evans-Borchers | Sozialwissenschaftlerin, forscht zum Pflege-Arbeitsmarkt und zu Fachkräften |
| Jürgen Graalmann | Berater, früher Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands |
| Prof. Dr. Martina Hasseler | Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin, Ostfalia Hochschule |
| Prof. Dr. Dörte Heger | Gesundheitsökonomin, forscht unter anderem zu pflegenden Angehörigen |
| Prof. Dr. Stefan Huster | Jurist, Sozial- und Gesundheitsrecht, Universität Bochum |
| Prof. Dr. Thorsten Kingreen | Jurist, Sozial- und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg |
| Hans-Dieter Nolting | Geschäftsführer des IGES-Instituts |
| Prof. Dr. Heinz Rothgang | Gesundheitsökonom, Universität Bremen |
| Prof. Dr. Gregor Thüsing | Jurist, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn |
| Rita Zöllner | Fachkrankenschwester, Evangelische Hochschule Nürnberg |
Grob sortiert heißt das: vier Ökonomen, vier Juristen, zwei aus Beratung und Kassenwelt, eine Arbeitsforscherin und zwei Menschen mit pflegefachlichem Hintergrund.
Ein paar Namen sind für unsere Themen besonders interessant. Heinz Rothgang hat seit Jahren Modelle für eine Begrenzung der Eigenanteile im Heim vorgelegt. Christine Arentz saß in einem Expertenrat, den der Verband der Privaten Krankenversicherung eingesetzt hatte und der eine verpflichtende private Zusatzversicherung für die pflegebedingten Eigenanteile im Heim vorgeschlagen hat. Und Hans-Dieter Nolting ist Geschäftsführer des IGES-Instituts. Auf dessen Studie im Auftrag der Pflegekassen stützt sich der aktuelle Gesetzentwurf bei der strengeren Begutachtung. Die Bandbreite der Positionen ist also durchaus groß.
Die Pflege ist nur punktuell dabei
Zwei von dreizehn. So viele Mitglieder kommen aus der Pflege selbst: Rita Zöllner als Fachkrankenschwester und Martina Hasseler als Pflegewissenschaftlerin. Der Rest der Kommission sind Ökonomen, Juristen, Berater und eine Arbeitsforscherin.
Der Deutsche Pflegerat, also die Stimme der Pflegeberufe auf Bundesebene, ist nicht vertreten. Aus der Pflegepraxis kommt deshalb deutliche Kritik. Ein Vertreter eines regionalen Pflegebündnisses hat es so zusammengefasst: Die Kommission bestehe erneut aus Ökonomen und Juristen. Auch Verbände der Pflegeanbieter vermissen die Praxis am Tisch.
Und die pflegenden Angehörigen? Fehlen komplett.
Das ist für mich der eigentliche Skandal.
Rund 5,2 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, die meisten davon von ihren Angehörigen. Sie sind der größte Pflegedienst Deutschlands. Ohne sie würde das ganze System sofort zusammenbrechen.
In der Kommission sitzt niemand, der sie vertritt. Kein Sozialverband wie der VdK oder der SoVD, kein Verband wie „wir pflegen“, die Interessenvertretung pflegender Angehöriger, keine Vertretung der Pflegebedürftigen selbst. Dabei hatten VdK und „wir pflegen“ vorher ausdrücklich einen festen Platz gefordert, der SoVD die Beteiligung der Betroffenen.
Mit Dörte Heger gibt es eine Wissenschaftlerin, die zu pflegenden Angehörigen forscht. Das ist gut. Aber über Menschen zu forschen ist etwas anderes, als für sie zu sprechen.
Und jetzt kommt der Punkt von oben: Im Arbeitsauftrag steht, dass jeder Vorschlag daran gemessen werden soll, ob er pflegende Angehörige entlastet. Der Gesundheitsminister hat bei der Vorstellung sogar betont, er wolle den Fokus auf die Menschen legen, die jeden Tag zu Hause Verantwortung für Angehörige übernehmen.
Man will also die Angehörigen entlasten, lässt sie aber nicht mitreden. Das passt für mich nicht zusammen.
Warum das für euch nicht egal ist
Die Kommission wird über Dinge sprechen, die euch direkt betreffen. Wer sich am Eigenanteil im Heim beteiligt. Ob es künftig noch zwei getrennte Welten gibt, häusliche und stationäre Pflege. Wie viel man privat vorsorgen soll. Und ob Leistungen stärker danach verteilt werden, was jemand an Einkommen und Vermögen hat.
Wer jeden Tag pflegt, weiß, wo es im Alltag hakt. Dass Verhinderungspflege für viele der einzige Weg in einen Urlaub ist. Dass die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 oft die erste Hilfe ist, die jemand überhaupt annimmt. Dass Anträge, Begutachtungen und Widersprüche Kraft kosten, die eigentlich in die Pflege gehört. Dieses Wissen fehlt jetzt am Tisch.
Was ihr jetzt tun könnt
Auf die Kommission habt ihr keinen Einfluss. Auf eure eigene Situation schon. Und die nächsten Änderungen kommen nicht erst 2027 mit der Kommission, sondern sollen schon zum Jahreswechsel mit dem Pflegeneuordnungsgesetz kommen.
- Prüft, ob ein Antrag oder eine Höherstufung noch dieses Jahr sinnvoll ist. Alles zum Stichtag 31. Dezember.
- Rechnet nach, wo ihr steht. Mit unserem Pflegegradrechner seht ihr, wie viele Punkte zusammenkommen könnten.
- Macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.
Meine Einschätzung
Ich will der Kommission nicht von vornherein die Kompetenz absprechen. Da sitzen kluge Leute, und einige von ihnen kennen die Pflegeversicherung besser als die meisten Politiker.
Aber eine Kommission, die die Zukunft der Pflege entwerfen soll und in der die Pflege nur mit zwei Stimmen und die pflegenden Angehörigen mit gar keiner vertreten sind, ist für mich eine Rechenkommission. Sie wird ausrechnen, was bezahlbar ist. Ob es im Alltag einer Familie, die gerade ihren Vater zu Hause pflegt, auch funktioniert, steht auf einem anderen Blatt.
Das Ministerium kann laut Auftrag weitere Mitglieder nachbenennen. Ich finde, genau das sollte es tun. Ein Platz für die pflegenden Angehörigen wäre das Mindeste.
Mehr zum Kabinettsentwurf
- Pflegereform beschlossen: Das steht jetzt im Entwurf (Überblick)
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- Stichtag 31.12.: Antrag noch 2026 stellen?
- Höherstufung: jetzt oder nach 2027?
Stand: 14. Oktober 2026. Grundlage sind der Arbeitsauftrag und Zeitplan der Pflegestrukturkommission des Bundesgesundheitsministeriums, Berichte zur Einsetzung am 14.10.2026 und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Dieser Beitrag ist eine persönliche Einschätzung und ersetzt keine individuelle Beratung.