Strengere Begutachtung ab 2027: Gleiche Pflegesituation, weniger Punkte
Wichtig vorab: Grundlage ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Kurz erklärt: Wie die Punkte entstehen
Bei der Begutachtung schaut sich der Medizinische Dienst sechs Bereiche an, die sogenannten Module. Zum Beispiel Mobilität, Selbstversorgung oder die Gestaltung des Alltags. In jedem Modul werden zuerst Einzelpunkte gesammelt, die Rohpunkte. Diese Rohpunkte werden dann in gewichtete Punkte umgerechnet. Am Ende werden die gewichteten Punkte zusammengezählt, und die Summe entscheidet über den Pflegegrad.
Der Kabinettsentwurf dreht jetzt an zwei Stellen gleichzeitig.
Stellschraube 1: Höhere Grenzen für die Pflegegrade
| heute ab | künftig ab | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 Punkte | 30 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 Punkte | 50 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 Punkte | 70 Punkte |
| Pflegegrad 5 | 90 Punkte | 90 Punkte |
Für die Pflegegrade 1 bis 3 braucht man also künftig mehr Punkte. Die Grenzen für Pflegegrad 4 und 5 bleiben gleich. Durch die strengere Umrechnung, die ich gleich erkläre, werden aber auch diese Grade schwerer erreichbar.
Stellschraube 2: Strengere Umrechnung in drei Modulen
Das ist der Teil, über den kaum jemand spricht. In drei Modulen braucht man künftig mehr Rohpunkte, um die nächste Stufe zu erreichen.
Modul 4, Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette). Es ist das wichtigste Modul, es zählt mit 40 Prozent.
| Stufe | heute | künftig | gewichtete Punkte |
|---|---|---|---|
| keine | 0–2 | 0–3 | 0 |
| gering | 3–7 | 4–9 | 10 |
| erheblich | 8–18 | 10–24 | 20 |
| schwer | 19–36 | 25–39 | 30 |
| schwerst | 37–54 | 40–54 | 40 |
Modul 1, Mobilität: 6 Rohpunkte, heute schon „schwer“, zählen künftig nur noch als „erheblich“. „Schwer“ beginnt erst bei 7 Rohpunkten.
Modul 6, Alltag und soziale Kontakte: „Gering“ beginnt erst bei 2 Rohpunkten statt bei 1.
Die Module 2, 3 und 5 bleiben unverändert.
Was das konkret bedeutet
Nehmen wir eine Frau, die beim Duschen, beim Anziehen und beim Essen jeweils etwas Hilfe braucht und dafür in der Selbstversorgung auf 8 Rohpunkte kommt. Heute ist das „erheblich“ und bringt 20 gewichtete Punkte. Ab 2027 wäre das nur noch „gering“ und brächte 10 Punkte.
Gleiche Frau, gleicher Hilfebedarf, 10 Punkte weniger. Und das allein in einem Modul, bevor die höhere Grenze für den Pflegegrad überhaupt ins Spiel kommt.
Dass das keine Kleinigkeit ist, steht sogar in der Begründung zum Entwurf. Dort wird eine Studie des IGES-Instituts zitiert, die das für die soziale Pflegeversicherung simuliert hat: Allein durch die höheren Grenzen würden bei Erstbegutachtungen knapp 12 Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt. Kommt die strengere Umrechnung in den Modulen 1, 4 und 6 dazu, sind es etwa 22 Prozent. Auch auf Höherstufungen soll das einen spürbaren Einfluss haben.
Begründet wird das Ganze damit, dass man zu den Werten zurückkehrt, die ein Expertenbeirat 2013 empfohlen hatte. Davon war die Politik bei der Einführung 2017 bewusst abgewichen.
Wer bereits einen Pflegegrad hat
Hier gibt es eine wichtige Entwarnung. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Regeln verlieren. Neubegutachtungen nur wegen der Gesetzesänderung soll es nicht geben. Bei einer späteren Begutachtung wird quasi parallel nach altem Recht nachgerechnet. Würde der Pflegegrad nach altem Recht bestehen bleiben, bleibt er auch nach neuem Recht.
Aber: Hat sich der Zustand tatsächlich verbessert, kann der Pflegegrad weiterhin sinken. Davor schützt der Bestandsschutz nicht.
Was ihr jetzt tun könnt
- Rechnet einmal selbst nach. Mit unserem Pflegegradrechner seht ihr, wie viele Punkte in welchem Modul zusammenkommen. Wer ein altes Gutachten hat, kann die Werte daraus eintragen.
- Schaut euch die Module genau an. Was in welchem Modul zählt, erkläre ich ausführlich auf Pflege einfach verstehen.
- Wenn ein Antrag ansteht: lieber noch 2026. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, gilt nach dem Entwurf noch das alte Recht. Mehr dazu in meinem Beitrag zum Stichtag.
- Bereitet die Begutachtung gut vor. Je strenger gerechnet wird, desto wichtiger ist, dass im Termin wirklich alles auf den Tisch kommt. Arztberichte, Krankenhausberichte, ein Pflegetagebuch. Der Entwurf sieht sogar vor, dass der Medizinische Dienst künftig vorab auf die Folgen fehlender Mitwirkung hinweist, etwa wenn Unterlagen fehlen.
- Macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.
Meine Einschätzung
Ehrlich gesagt ist das für mich der härteste Einschnitt der ganzen Reform. Über den Wegfall einzelner Leistungen wird laut diskutiert. Die strengere Umrechnung der Punkte versteckt sich dagegen in einer Tabelle im Anhang des Gesetzes. Dabei entscheidet genau sie darüber, ob jemand überhaupt einen Pflegegrad bekommt.
Für die Begutachtung heißt das: Es kommt noch mehr als heute darauf an, dass der Hilfebedarf vollständig und nachvollziehbar geschildert wird. Wer im Termin kleinredet, was im Alltag nicht mehr geht, verliert künftig schneller einen ganzen Pflegegrad, im ungünstigen Fall sogar zwei.
Mehr zum Kabinettsentwurf
- Pflegereform beschlossen: Das steht jetzt im Entwurf (Überblick)
- Stichtag 31.12.: Antrag noch 2026 stellen?
- Pflegegrad auf Zeit: Befristung und Wiederholungsbegutachtung
- Höherstufung: jetzt oder nach 2027?
Stand: 7. Oktober 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026), § 15 und Anlage 2 SGB XI in der Entwurfsfassung sowie die Begründung. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.