Der Fahrplan der Pflegereform: Was schon feststeht, was noch kommt und warum ein Papier vom Dezember 2025 vieles erklärt
Wichtig vorab: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt als Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Die Reform kommt in zwei Stufen
Das Wichtigste vorweg: Die Pflegereform ist nicht ein Gesetz, sondern ein Prozess in zwei Stufen.
Stufe 1 ist das Pflegeneuordnungsgesetz, über das gerade alle sprechen. Es soll vor allem zwei Dinge leisten: die Finanzen der Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren und die Versorgung zu Hause neu ordnen. Ohne Reform würden der Pflegeversicherung laut Entwurf 2027 rund 7,6 Milliarden Euro fehlen, 2028 schon rund 15,4 Milliarden.
Stufe 2 ist die eigentliche Strukturreform. Dafür soll eine Kommission eingesetzt werden, die Vorschläge vor allem für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung erarbeitet. Im Kabinettsentwurf steht dazu ein Satz, der leicht überlesen wird: Ab dem 1. Juli 2027 sollen Vorschläge dieser Pflegestrukturkommission umgesetzt werden.
Der Fahrplan im Überblick
| Wann | Was |
|---|---|
| 11. Dezember 2025 | Bund und Länder stellen die Eckpunkte des „Zukunftspakts Pflege“ vor |
| 4. Juni 2026 | Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes |
| 30. September 2026 | Kabinettsbeschluss |
| 14. Oktober 2026 | Einsetzung der Pflegekommission durch das Kabinett |
| Herbst 2026 | voraussichtlich Beratung in Bundestag und Bundesrat |
| 31. Dezember 2026 | Stichtag: Für Anträge bis dahin gilt das bisherige Recht |
| 1. Januar 2027 | geplantes Inkrafttreten der meisten Änderungen |
| Ende Januar 2027 | Ergebnisse der Kommission sollen spätestens vorliegen |
| 1. Juli 2027 | Umsetzung von Vorschlägen der Kommission geplant |
| 1. Januar 2028 | u. a. Notdienst in der ambulanten Pflege, Zuschlag für mitversicherte Ehepartner, Pflegebeitrag für Minijobs |
| 1. Januar 2029 | Start der neuen Pflegebegleitung, ab dann jährliche Anpassung der Leistungsbeträge (die für 2028 vorgesehene Erhöhung entfällt) |
Ein Punkt wackelt schon jetzt: Die Kommission sollte eigentlich am 7. Oktober vom Kabinett eingesetzt werden. Die Entscheidung wurde vertagt, offiziell wegen letzter offener Fragen. Nach Medienberichten sind sich Union und SPD noch nicht über Besetzung und Auftrag einig. Gerade beim Pflegekostendeckel liegen beide weit auseinander. Eine Woche später, am 14. Oktober, hat das Kabinett sie dann eingesetzt. Wer drinsitzt und wer fehlt, habe ich in meinem Beitrag zur Pflegekommission aufgeschrieben. Ob der Zeitplan bis Juli 2027 hält, ist offen.
Das Papier, das vieles erklärt: die Eckpunkte vom Dezember 2025
Wer verstehen will, warum der Kabinettsentwurf so aussieht, wie er aussieht, muss ein Papier kennen, über das kaum noch jemand spricht: die „Fachlichen Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung“.
Erarbeitet haben sie die Fach-Arbeitsgruppen „Versorgung“ und „Finanzierung“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Vorgestellt wurden sie am 11. Dezember 2025 von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zusammen mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer.
Und dieses Papier ist nicht irgendein Diskussionsbeitrag. Der Kabinettsentwurf sagt selbst, dass die Eckpunkte die Grundlage für die Maßnahmen auf der Versorgungsseite waren. Auf der Finanzierungsseite wurden Optionen daraus aufgegriffen.
Legt man beide Papiere nebeneinander, sieht man, wie viel schon im Dezember 2025 angelegt war:
| Eckpunkte Dezember 2025 | Kabinettsentwurf September 2026 |
|---|---|
| neue fachliche Begleitung für Pflegebedürftige und Angehörige mit regelmäßigen Hausbesuchen | Pflegebegleitung ab 2029 mit jährlichem Pflichtbesuch bei Pflegegeld |
| Notfallbudget aus einem Teil des gemeinsamen Jahresbetrags | Überbrückungsbudget von 2.285 Euro im Jahr für Pflegegrad 2 bis 5, die Verhinderungspflege fällt weg |
| Pflegenotdienst und bundesweites Pflegenotfalltelefon | Notdienst ab 2028, beim Nottelefon nur Modellprojekte |
| Leistungen in Budgets bündeln | Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget |
| Schwellenwerte für Pflegegrad 1 bis 3 an die Empfehlungen des Expertenbeirats von 2013 anpassen | höhere Grenzen und strengere Punktumrechnung ab 2027 |
| Gesundheits-Check-up „U 60+“ zur Erprobung | zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ab 60 im Rahmen des Gesundheits-Check-ups |
| digitales „Pflege-Cockpit“ | Pflege-Cockpit der Pflegekassen |
Gerade die strengere Begutachtung kam also nicht aus dem Nichts. Sie stand schon im Dezember 2025 auf dem Zettel. Wer damals genau gelesen hat, wusste, wohin die Reise geht.
Was in den Eckpunkten noch offen ist
Spannend für die zweite Stufe ist, was die Eckpunkte ausdrücklich offen gelassen oder nur als Prüfauftrag formuliert haben. Ein paar Beispiele:
- ein Pflegezeitgeld für pflegende Angehörige, ein Vorschlag, ob und wann es kommt, soll bis Ende 2027 vorliegen,
- Budgets, die nicht mehr danach unterscheiden, ob jemand zu Hause oder im Heim versorgt wird, Prüfung bis Ende 2027,
- eine bessere Verzahnung von Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege, also „Leistung aus einer Hand“.
Dazu kommen die großen Streitpunkte, bei denen gerade darum gerungen wird, ob und wie die Kommission sie behandeln soll: die Begrenzung der Eigenanteile im Heim und ein Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Dahinter steht die Frage, wie die Pflege langfristig überhaupt bezahlt werden soll.
Was heißt das für euch?
Für die nächsten Monate ist entscheidend, was in Stufe 1 steht. Und da trifft es vor allem die Begutachtung. Wer einen Antrag oder eine Höherstufung plant, sollte den Stichtag 31. Dezember 2026 im Blick haben.
Was ihr jetzt tun könnt
- Prüft, ob ein Antrag noch dieses Jahr sinnvoll ist. Alles zum Stichtag 31. Dezember.
- Rechnet nach, wo ihr steht. Mit unserem Pflegegradrechner seht ihr, wie viele Punkte zusammenkommen könnten.
- Lest, was sich bei der Begutachtung ändert. Mein Beitrag zur strengeren Begutachtung zeigt es mit Tabellen.
- Macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.
Meine Einschätzung
Mich ärgert ein bisschen, wie die Debatte gerade läuft. Es wird so getan, als sei der Kabinettsentwurf vom Himmel gefallen. Dabei liegt der Bauplan seit fast einem Jahr offen auf dem Tisch. Bund und Länder haben sich im Dezember 2025 auf die Richtung geeinigt, und im Wesentlichen diese Richtung wird jetzt umgesetzt. An manchen Stellen bleibt der Entwurf sogar dahinter zurück, etwa beim bundesweiten Pflegenotfalltelefon.
Für die zweite Stufe bin ich skeptisch. Die schwierigen Fragen, also wer am Ende was bezahlt, werden in eine Kommission verschoben, die gerade erst eingesetzt wurde und in wenigen Monaten Ergebnisse liefern soll. Das ist sportlich. Ich rechne fest damit, dass sich der 1. Juli 2027 nicht halten lässt. Was dagegen nach heutigem Stand sehr wahrscheinlich kommt, ist die strengere Begutachtung. Darauf würde ich mich jetzt einstellen.
Mehr zum Kabinettsentwurf
- Pflegereform beschlossen: Das steht jetzt im Entwurf (Überblick)
- Pflegekommission eingesetzt
- Strengere Begutachtung: gleiche Pflege, weniger Punkte
- Stichtag 31.12.: Antrag noch 2026 stellen?
- Höherstufung: jetzt oder nach 2027?
Stand: 14. Oktober 2026. Grundlage sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026), die fachlichen Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ vom 11.12.2025 sowie Berichte zur Einsetzung der Pflegekommission am 14.10.2026. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.