Höherstufung beantragen: jetzt noch oder erst nach der Reform?
Wichtig vorab: Grundlage ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Was sich 2027 ändern soll
Nach dem Entwurf wird ab 2027 strenger begutachtet. Und zwar doppelt:
- Höhere Grenzen. Für Pflegegrad 2 braucht man künftig 30 statt 27 Punkte, für Pflegegrad 3 50 statt 47,5 Punkte.
- Strengere Punkte. In den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltag braucht man mehr Rohpunkte für die gleiche Bewertung. Bei der Selbstversorgung kann das bis zu 10 gewichtete Punkte ausmachen.
Die Begründung zum Entwurf gibt eine Studie wieder, nach der das auch auf Höherstufungen einen nennenswerten Einfluss hat. Die Einzelheiten stehen in meinem Beitrag zur strengeren Begutachtung.
Warum das Datum so wichtig ist
Eine Höherstufung ist ein neuer Antrag. Und nach dem Entwurf gilt das Recht am Tag der Antragstellung. Wer bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, wird also noch nach den heutigen Regeln eingestuft, selbst wenn der Gutachter erst 2027 kommt.
Wer im Januar beantragt, muss die neuen, höheren Hürden nehmen.
Was ihr dabei nicht vergessen dürft
Bei jeder Höherstufung schaut sich der Medizinische Dienst die gesamte Situation neu an. Nicht nur das, was schlechter geworden ist. Hat sich etwas anderes in der Zwischenzeit verbessert, kann das Ergebnis im schlechtesten Fall auch niedriger ausfallen als bisher. Das gilt heute schon.
Ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Schutz: Wer seinen Pflegegrad nach altem Recht hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Regeln verlieren. Eine Herabstufung wegen einer echten Verbesserung bleibt aber möglich.
Deshalb mein Rat: Beantragt die Höherstufung dann, wenn sich der Hilfebedarf wirklich und dauerhaft erhöht hat. Nicht nach einer schlechten Woche.
Und es geht auch ums Geld
Die Reform verteilt die Leistungen neu. Bei Pflegegrad 2 bis 5 steigen Pflegegeld und Sachleistung. Dafür fallen dort die Verhinderungspflege und die 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel als eigene Leistungen weg, und der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget mit 175 statt 131 Euro, das aber nur noch für anerkannte Alltagshilfen nutzbar ist. Unterm Strich kann es je nach Nutzung also auch weniger sein. Bei Pflegegrad 1 fallen der Entlastungsbetrag und die Verbrauchshilfsmittel ersatzlos weg. Wer heute Pflegegrad 1 hat und eigentlich längst die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt, für den ist die Höherstufung deshalb doppelt wichtig. Mehr dazu in meinem Beitrag zu Pflegegrad 1.
Die genauen Beträge findet ihr auf unserer Seite zu den Leistungen.
So findet ihr heraus, ob es sich lohnt
1. Holt das letzte Gutachten raus. Dort stehen die Punkte je Modul.
2. Tragt die Werte in den Pflegegradrechner ein und ändert sie dort, wo sich der Alltag verändert hat. So seht ihr, ob ihr in die Nähe der nächsten Grenze kommt.
3. Prüft, wo es knapp ist. Liegt ihr nur ein, zwei Punkte drunter, entscheidet oft die Vorbereitung auf den Termin.
4. Nutzt den kostenlosen MD-Check, um zu sehen, worauf es im Termin ankommt.
5. Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.
Meine Einschätzung
Wenn sich der Hilfebedarf deutlich erhöht hat, würde ich nach heutigem Stand nicht bis 2027 warten. Das Risiko, nach neuem Recht trotz gleicher Situation unter der Grenze zu landen, ist real.
Wer dagegen unsicher ist, ob sich wirklich so viel verändert hat, sollte erst rechnen und dann entscheiden. Ein Antrag ohne Aussicht bringt nichts außer Stress. Und eines bleibt, egal nach welchem Recht: Den Pflegegrad entscheidet am Ende der Termin. Wer dort gut vorbereitet ist und den Alltag konkret schildern kann, hat die besten Karten.
Mehr zum Kabinettsentwurf
- Pflegereform beschlossen: Das steht jetzt im Entwurf (Überblick)
- Strengere Begutachtung: gleiche Pflege, weniger Punkte
- Stichtag 31.12.: Antrag noch 2026 stellen?
- Pflegegrad auf Zeit: Befristung und Wiederholungsbegutachtung
Stand: 7. Oktober 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026), insbesondere § 15, Anlage 2 und § 142b SGB XI in der Entwurfsfassung sowie die Begründung. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.