Stand 30.09.2026: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat. Geplantes Inkrafttreten: 01.01.2027, die Pflegebegleitung erst 01.01.2029. Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf den Kabinettsentwurf und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant die Bundesregierung die größte Reform der Pflegeversicherung seit Jahren. Hier findest du alle geplanten Änderungen auf einen Blick: was sich ändert, ab wann und wen es betrifft. Die genauen Beträge stehen auf der Leistungsseite, die Punkte und Schwellenwerte unter Pflege einfach verstehen, jeweils mit Umschalter zwischen heute und ab 2027.
Der aktuelle Stand
Stand 30.09.2026: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30.09.2026 beschlossen, nach wochenlangem Streit zwischen Union und SPD. Die SPD-Forderungen nach einem Pflegekostendeckel und einem Finanzausgleich mit der privaten Pflegeversicherung stehen nicht im Gesetz, sondern gehen an eine Kommission. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat. Damit der Start zum 01.01.2027 klappt, muss das bis Dezember durch sein. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni hat sich einiges verschoben, die wichtigsten Punkte stehen unten.
So geht es weiter
- Referentenentwurf · seit 05.06.2026 erledigt
- Kabinettsbeschluss · 30.09.2026 erledigt
- Beratung in Bundestag und Bundesrat · ab Oktober 2026 offen, Details können sich hier noch ändern
- Inkrafttreten · geplant 01.01.2027; Beiträge für Ehepartner und Minijobs 01.01.2028; Pflegebegleitung 01.01.2029
Was sich gegenüber dem Referentenentwurf geändert hat
- Leistungszuschlag im Heim bleibt: Die geplante Streckung (75 % erst nach rund 4,5 Jahren) ist gestrichen. Es bleibt bei den heutigen Stufen.
- Überbrückungsbudget einheitlich 2.285 €: auch für Pflegegrad 2 und 3, statt 1.855 € im Referentenentwurf.
- Entlastungsbudget (heute Pflegegeld) leicht anders: 380 / 630 / 890 / 1.080 € für PG 2 bis 5, bei PG 2 und 3 also einige Euro weniger als im Juni geplant.
- Pflegebegleitung ein Jahr später: erst ab 2029 statt 2028. Beratungsbesuch nach § 37.3 und Pflegeberatung bleiben bis Ende 2028.
Alle Änderungen auf einen Blick
| Was ändert sich? | Ab | Wen betrifft es? | Mehr |
|---|---|---|---|
| Höhere Punkt-Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 | 2027 | Neuanträge und Neubegutachtungen | Punkte & Schwellen → |
| Pflegegeld wird Entlastungsbudget, Sachleistung wird Sachleistungsbudget | 2027 | PG 2–5, häusliche Pflege | Beträge → |
| Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget, entfällt für PG 1 | 2027 | alle Pflegegrade | Beträge → |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden Überbrückungsbudget | 2027 | PG 2–5 | Beträge → |
| 42 €-Hilfsmittelpauschale entfällt als eigene Leistung | 2027 | alle Pflegegrade | Details → |
| Stationär: kein Zuschuss mehr für PG 1, Leistungszuschlag bleibt | 2027 | Heimbewohner (Neufälle PG 1) | Tabellen → |
| Höhere Beiträge für Kinderlose, später auch für mitversicherte Ehepartner und Minijobs | 2027/2028 | Beitragszahler | Details → |
| Keine Erhöhung der Leistungen 2028, danach jährliche Anpassung | 2029 | alle Leistungsbezieher | Details → |
| Pflegeberatung und Beratungsbesuch werden Pflegebegleitung | 2029 | alle Pflegegrade und Angehörige | Details → |
Pflegegrade: höhere Punkt-Schwellen
Die sechs Module der Begutachtung und ihre Gewichtung bleiben gleich. Was sich ändert, ist die Punktzahl, ab der ein Pflegegrad erreicht wird: Für Pflegegrad 1 bis 3 braucht es künftig mehr Punkte, Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Zusätzlich verschieben sich in den Modulen 1, 4 und 6 die Rohpunkte-Schwellen. Maßgeblich ist das Recht am Tag der Antragstellung. Wer schon einen Pflegegrad hat, behält ihn; auch bei einer späteren Neubegutachtung darf er ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Zusätzlich sollen Pflegegrade häufiger befristet und Reha-Empfehlungen öfter ausgesprochen werden. Alle Schwellenwerte und Punkttabellen →
Pflegegeld und Sachleistung werden zu Budgets
Das Pflegegeld geht im Entlastungsbudget auf, die Pflegesachleistung im Sachleistungsbudget. Die Beträge steigen: beim Entlastungsbudget um 31 bis 33 € (PG 2/3) bzw. 90 € (PG 4/5) im Monat. Aus dem höheren Budget sollen Familien künftig aber auch die Ersatzpflege bei geplanter Abwesenheit und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst bezahlen. Alle Beträge heute und ab 2027 →
Entlastungsbetrag wird Sozialraumbudget
Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget: 175 € im Monat ab 25 Jahren, 300 € für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, statt heute 131 €. Die Kehrseite: Pflegegrad 1 verliert den Anspruch komplett. Damit fällt die einzige Geldleistung weg, die Pflegegrad 1 heute überhaupt zusteht. Außerdem entfällt das Ansparen, und das Budget gilt nur noch für anerkannte Alltagshilfen, nicht mehr für Pflegedienste. Details auf der Leistungsseite →
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden Überbrückungsbudget
Der gemeinsame Jahrestopf von heute 3.539 € wird durch das Überbrückungsbudget ersetzt: bis 2.285 € im Jahr, einheitlich für PG 2 bis 5. Es ist für Notfälle und die Kurzzeitpflege gedacht und läuft über zugelassene Dienste und Einrichtungen. 2027 springen übergangsweise normale Pflegedienste ein, der eigene Notdienst und die Akut-Kurzzeitpflege starten 2028. Ersatzpflege durch Angehörige oder Nachbarn bezahlt es nicht mehr. Die soll künftig aus dem höheren Entlastungs- bzw. Sachleistungsbudget kommen. Tabelle und Ablauf im Notfall →
42 €-Hilfsmittelpauschale
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fällt als eigene Leistung weg. Handschuhe, Desinfektionsmittel und Co. sollen künftig aus dem Entlastungs- bzw. Sachleistungsbudget bezahlt werden. Ob das im Einzelfall mehr oder weniger Geld bedeutet, hängt vom eigenen Verbrauch ab. Details auf der Leistungsseite →
Stationäre Pflege
Der Zuschuss der Pflegekasse je Pflegegrad bleibt gleich, und anders als im Referentenentwurf bleibt auch der Leistungszuschlag unverändert (15 / 30 / 50 / 75 %). Neu ins Heim kommende Menschen mit Pflegegrad 1 bekommen keinen Zuschuss mehr, wer ihn 2026 schon bezieht, behält ihn. Einen Deckel für den Eigenanteil gibt es nicht. Die SPD-Forderung nach höchstens 1.500 € für die Pflege geht an eine Kommission, die auch prüfen soll, wie die Zuschüsse sozialer gestaltet werden können. Laut Entwurf sollen ab 01.07.2027 Vorschläge dieser Pflegestrukturkommission umgesetzt werden. Zuschuss- und Zuschlagstabellen →
Beiträge
Der allgemeine Beitragssatz steigt nicht. Dafür zahlen Kinderlose ab 01.01.2027 einen um 0,3 Punkte höheren Zuschlag, und die Beitragsbemessungsgrenze wird an die der Krankenversicherung gekoppelt. Ab 01.01.2028 kostet die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern einen Zuschlag (mit Ausnahmen, z. B. für pflegende Angehörige), und auch für Minijobs werden Pflegebeiträge fällig.
Leistungsbeträge: 2028 keine Erhöhung
Nach heutigem Recht würden alle Leistungen zum 01.01.2028 an die Inflation angepasst. Diese Erhöhung streicht der Entwurf. Stattdessen steigen die Beträge ab 2029 jedes Jahr zum 1. Januar mit der durchschnittlichen Kerninflation der drei Vorjahre, höchstens aber so stark wie die Löhne. Für 2027 und 2028 gelten also die neuen Budgetbeträge ohne Aufschlag.
Pflegebegleitung (ab 2029)
Pflegeberatung und Beratungsbesuch werden zur Pflegebegleitung, laut Kabinettsentwurf erst ab 01.01.2029. Bis Ende 2028 bleibt der Beratungsbesuch nach § 37.3 wie heute. Neu schon ab 2027: Nach der ersten Einstufung in PG 1 bis 3 gibt es in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche. Ab 2029 haben auch pflegende Angehörige einen eigenen Anspruch. Wer das Entlastungsbudget bezieht, muss einmal im Jahr eine Pflegebegleitung zu Hause abrufen, sonst muss die Kasse das Geld kürzen, im Wiederholungsfall wird es entzogen. Intervalle heute und ab 2029 →
Was heißt das für dich?
- Du hast schon einen Pflegegrad? Er bleibt dir erhalten, auch bei einer späteren Neubegutachtung darfst du ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren.
- Der Hilfebedarf ist gestiegen? Maßgeblich ist laut Entwurf das Recht am Tag der Antragstellung. Ein Antrag, der bis zum 31.12.2026 gestellt wird, läuft also noch nach den heutigen Schwellen. Achtung: Anfang 2027 gilt die Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung der Kasse bis Ende April nicht, es kann also länger dauern. Den Antrag also nicht unnötig aufschieben und die Begutachtung gut vorbereiten, z. B. mit unseren Pflegegradrechnern.
- Pflegegrad 1? Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gibt es nach heutigem Entwurf nur noch bis zum Inkrafttreten. Wer ihn bisher nicht nutzt, sollte das jetzt tun.
Neuigkeiten zur Pflegereform
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Klarstellung zum Namen „Pflegecockpit“
Im Rahmen des PNOG ist ein amtliches digitales Angebot mit dem Namen „Pflegecockpit“ geplant. Cockpit-Pflege.de ist damit nicht identisch und steht in keiner Verbindung zu diesem amtlichen Vorhaben. Unser Pflegecockpit ist ein privates Informations- und Vorbereitungsangebot und kein amtliches Produkt der Pflegeversicherung.
Pflegebegutachtung meistern
Der Videokurs „Pflegebegutachtung meistern" gibt dir einen tiefen Einblick in das Begutachtungsverfahren – von Patrick Globert, Pflegefachkraft und Pflegeberater mit 25 Jahren Berufserfahrung.
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