Pflegegrad verstehen, bevor der Termin kommt

Pflegegeld, Pflegesachleistung & Co. – und was der PNOG-Entwurf daraus macht.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung nach aktuellem Recht – geordnet danach, wofür du sie einsetzt. PFLEGEREFORM 2027: Bei jeder Leistung, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung (PNOG, Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026) verändert, findest du direkt über der Überschrift zwei Optionen: „Heute" und „ab 2027". Wählst du „ab 2027", zeigt dir der jeweilige Abschnitt, was laut Entwurf ab 2027 (bei der Pflegeberatung: ab 2029) an die Stelle der heutigen Leistung tritt. Welcher Pflegegrad dir zusteht und wie er ermittelt wird, erklären wir unter Pflege einfach verstehen.

Für zu Hause, laufend

Pflegegeld→ Entlastungsbudget

Pflegegeld bekommst du ausgezahlt, wenn du die Pflege selbst organisierst – etwa durch Angehörige. Du kannst frei darüber verfügen, musst aber ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch (§ 37.3) nachweisen.

Pflegegrad Heute (§ 37)
PG 2347 €
PG 3599 €
PG 4800 €
PG 5990 €
Für Entlastung im Alltag

Entlastungsbetrag→ Sozialraumbudget

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfen durch anerkannte Anbieter. Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Wer Heute (§ 45b)
PG 1131 €/Monat
PG 2–5, ab 25 Jahren131 €/Monat
PG 2–5, unter 25 Jahren (Kinder & Jugendliche)131 €/Monat
Für zu Hause, laufend

Pflegesachleistung→ Sachleistungsbudget

Die Pflegesachleistung übernimmt die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes. Sie lässt sich mit dem Pflegegeld anteilig kombinieren, wenn Angehörige und Pflegedienst sich die Versorgung teilen.

Pflegegrad Heute (§ 36)
PG 2796 €
PG 31.497 €
PG 41.859 €
PG 52.299 €
Für Auszeiten und Ausfälle

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege→ Überbrückungsbudget

Beide Leistungen springen ein, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht: Verhinderungspflege bezahlt die Ersatzpflege zu Hause (z. B. durch Nachbarn, Bekannte oder einen Pflegedienst), Kurzzeitpflege einen befristeten Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich beide Leistungen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €, das du flexibel auf beide Zwecke verteilen kannst – eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist dafür nicht mehr nötig, und der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu acht Wochen im Jahr.

Pflegegrad Heute (gemeinsam)
PG 2bis 3.539 €/Jahr
PG 3bis 3.539 €/Jahr
PG 4bis 3.539 €/Jahr
PG 5bis 3.539 €/Jahr
Für Orientierung und Wissen

Pflegeberatung→ Pflegebegleitung (ab 2029)

Der Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung (§ 7a) sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige (§ 45) besteht unabhängig vom Pflegegrad, sobald ein Pflegegrad vorliegt oder ein Antrag gestellt wurde. Seit dem 1. Januar 2026 gilt beim verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 außerdem eine vereinheitlichte Frequenz: Pflegegrad 4 und 5 müssen den Besuch nur noch halbjährlich statt vierteljährlich nachweisen, können ihn freiwillig aber weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen.

Pflegegrad Heute (§ 37.3)
PG 1freiwillig, 1×/Halbjahr
PG 2–3verpflichtend 1×/Halbjahr
PG 4–5verpflichtend 1×/Halbjahr, freiwillig weiterhin vierteljährlich möglich
Für Verbrauchsmaterial

42 €-Hilfsmittelpauschale→ entfällt, geht im Entlastungsbudget auf

Für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – übernimmt die Pflegekasse jeden Monat einen Pauschalbetrag, meist direkt über eine monatliche Hilfsmittelbox statt per Erstattung.

Leistung Heute
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2) 42 €/Monat, alle Pflegegrade
Für den Umbau der Wohnung

Wohnumfeldverbesserung

REFORM 2027: keine Änderung geplant

Für bauliche Maßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern – etwa eine ebenerdige Dusche, ein Treppenlift, die Verbreiterung von Türen oder der Umbau zu einem barrierefreien Bad – bezuschusst die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Wichtig: Dieser Betrag gilt je Maßnahme, nicht nur einmal im Leben. Ändert sich die Pflegesituation später erneut – etwa weil zusätzlich ein Treppenlift nötig wird, nachdem zuvor nur das Bad umgebaut wurde – kann für die neue Maßnahme erneut der volle Zuschuss beantragt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addieren sich die Zuschüsse für eine gemeinsam genutzte Maßnahme (z. B. bis zu 8.360 € für ein Ehepaar).

Leistung Betrag
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme (§ 40 Abs. 4), je Maßnahme bis zu 4.180 €, mehrfach nutzbar bei geänderter Pflegesituation
PFLEGEREFORM 2027: Hier ändert sich nichts: Auch der Kabinettsentwurf sieht für die Wohnumfeldverbesserung keine Anpassung vor – weder am Betrag noch an den Voraussetzungen.
Für den Umzug ins Heim

Stationäre Leistungen

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse einen festen Zuschuss je Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten – der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – trägt der Pflegebedürftige selbst. Laut einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag der bundesweite Eigenanteil im ersten Heimjahr im Juli 2026 bei durchschnittlich 3.364 € im Monat – mit spürbaren regionalen Unterschieden. Ein Leistungszuschlag mindert den pflegebedingten Eigenanteil mit der Wohndauer automatisch: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. Monat und 75 % ab dem 37. Monat.

Pflegegrad Heute
PG 1131 €
PG 2805 €
PG 31.319 €
PG 41.855 €
PG 52.096 €

Pflegebegutachtung meistern

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