Titelgrafik: Pflegereform beschlossen. Das steht jetzt im Entwurf.
Pflegereform · aktualisiert am

Pflegereform beschlossen: Das steht jetzt im Entwurf und das hat sich geändert

Heute Mittag war noch unklar, worauf sich Union und SPD geeinigt haben. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Ein paar Punkte sind besser geworden, beim Großteil bleibt es beim Sparpaket.

Heute Mittag hatte ich euch noch geschrieben, dass keiner so genau weiß, was eigentlich im Entwurf steht. Jetzt liegt er vor: Das Kabinett hat die Pflegereform beschlossen, und ich habe mir den Gesetzentwurf genau angesehen. Hier kommt, was für euch wirklich zählt.

Die Einigung in einem Satz

Union und SPD nennen es selbst ein Stabilisierungspaket. Übersetzt heißt das: Die Kasse wird gestopft, die großen Fragen werden vertagt. Einen Pflegekostendeckel fürs Heim gibt es nicht, einen Finanzausgleich mit den Privatversicherten auch nicht. Beides soll jetzt eine Kommission beraten. Laut Entwurf sollen ab dem 1. Juli 2027 Vorschläge dieser Kommission umgesetzt werden. Ob das dann mehr als ein Versprechen ist, wird man sehen.

Was gegenüber dem Juni-Entwurf besser geworden ist

  • Der Leistungszuschlag im Heim bleibt, wie er ist. Ursprünglich sollten Heimbewohner deutlich länger warten, bis die Kasse mehr vom Eigenanteil übernimmt. Das ist raus. Es bleibt bei 15 %, 30 % ab dem 13. Monat, 50 % ab dem 25. und 75 % ab dem 37. Monat.
  • Das Überbrückungsbudget ist für alle gleich hoch. Bis zu 2.285 € im Jahr für Notfälle und Kurzzeitpflege, auch bei Pflegegrad 2 und 3. Im Juni waren es dort nur 1.855 €.

Was gleich geblieben ist

  • Die Einstufung wird strenger. Pflegegrad 1 gibt es erst ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Dazu werden in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben die Rohpunkte strenger umgerechnet. Das Ministerium rechnet damit, allein dadurch 2027 rund 1,3 Milliarden Euro zu sparen, 2030 schon 4,2 Milliarden.
  • Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag. Die 131 € im Monat fallen ab 2027 weg, und zwar für alle, die zu Hause gepflegt werden. Einen Bestandsschutz gibt es nur für den Zuschuss im Heim: Wer ihn 2026 bekommen hat, behält ihn, für neue Heimbewohner fällt er weg. Mehr zu Pflegegrad 1 →
  • Aus Pflegegeld wird das Entlastungsbudget mit 380, 630, 890 und 1.080 € für Pflegegrad 2 bis 5. Das klingt nach mehr. Aus diesem Topf sollen aber künftig auch die Ersatzpflege bei Urlaub der Pflegeperson und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. Die Verhinderungspflege als eigener Topf und die 42 €-Pauschale fallen weg. Mehr zur Verhinderungspflege →
  • Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget mit 175 €, für Kinder und junge Menschen unter 25 sogar 300 €. Das ist für Familien mit pflegebedürftigen Kindern ein echter Fortschritt. Aber: Ansparen geht nicht mehr, und das Geld gilt nur noch für anerkannte Alltagshilfen, nicht mehr für den Pflegedienst oder die Tagespflege. Mehr zum Sozialraumbudget →

Was ihr leicht überseht

  • 2028 gibt es keine Erhöhung. Nach heutigem Recht würden alle Leistungen Anfang 2028 an die Inflation angepasst. Diese Erhöhung wird gestrichen. Erst ab 2029 sollen die Beträge jedes Jahr steigen.
  • Die Pflegebegleitung kommt erst 2029. Bis Ende 2028 bleibt der Beratungsbesuch nach § 37.3 so, wie ihr ihn kennt. Ab 2029 wird es ernst: Wer das Entlastungsbudget bekommt und die jährliche Pflegebegleitung nicht abruft, dem muss die Kasse das Geld kürzen, im Wiederholungsfall wird es entzogen. Mehr zur Pflegebegleitung →
  • Pflegegrade sollen häufiger befristet werden. Wenn der MD eine Besserung für wahrscheinlich hält, reicht dafür künftig schon eine „nicht unwesentliche Wahrscheinlichkeit“.
  • Anfang 2027 wird es beim MD eng. Von Januar bis Ende April 2027 gilt die Frist von 25 Arbeitstagen für die Entscheidung der Kasse nicht, außer in besonders dringenden Fällen.
  • Beiträge: Kinderlose zahlen ab 2027 einen höheren Zuschlag, ab 2028 wird die Mitversicherung von Ehepartnern beitragspflichtig, mit Ausnahmen, und auch Minijobs zahlen in die Pflegeversicherung ein.

Was heißt das jetzt für euch?

Noch ist nichts Gesetz. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat dran, und da kann sich noch einiges bewegen. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Eine Sache steht aber ziemlich klar im Entwurf: Für die Einstufung zählt das Recht am Tag des Antrags. Wer 2026 noch einen Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung stellt, wird nach den heutigen Punktgrenzen begutachtet, sofern es beim Start am 1. Januar 2027 bleibt. Wenn sich bei euch etwas verändert hat, wartet also nicht bis Januar. Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn auch bei einer späteren Neubegutachtung nicht allein wegen der neuen Grenzen.

Alle neuen Beträge findet ihr auf unserer Leistungsseite mit dem Schalter „Heute / ab 2027“, die Punktgrenzen unter Pflege einfach verstehen und den Überblick unter Pflegereform 2027.

Meine Einschätzung

Dass der Leistungszuschlag im Heim nicht gestreckt wird, ist gut. Das dürfte das sein, was die SPD tatsächlich rausgeholt hat. Der Rest ist das Sparpaket, das es vorher auch schon war. Die höheren Hürden beim Pflegegrad, der Wegfall bei Pflegegrad 1 und die gestrichene Erhöhung 2028 treffen genau die, die zu Hause pflegen. Die Budgets sind schöner verpackt, unterm Strich wird aber vor allem umgeschichtet.

Den Pflegekostendeckel an eine Kommission abzugeben, ist für mich kein Kompromiss, sondern eine Vertagung. Ich bleibe dran und sage euch Bescheid, sobald sich im Bundestag etwas tut.

Stand: 30. September 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in der vom Kabinett beschlossenen Fassung. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen, Änderungen sind möglich. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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