Titelgrafik: Pflegegrad 1. Beratung statt Hilfe?
Pflegereform

Pflegegrad 1 unter dem Etikett „Prävention“: Wenn Beratung konkrete Hilfe ersetzen soll

Fast eine Million Menschen haben Pflegegrad 1. Ausgerechnet bei ihnen soll ab 2027 eine der wenigen Leistungen wegfallen, die im Alltag wirklich etwas bringt. Begründet wird das mit Prävention. Ich bin selbst Pflegeberater, und ich halte genau diese Begründung für zu kurz gedacht.

Wichtig vorab: Grundlage ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.

Als der Pflegegrad 1 am 1. Januar 2017 eingeführt wurde, war die Idee eigentlich eindeutig: Menschen sollten früher Zugang zur Pflegeversicherung bekommen, also schon dann, wenn ihre Selbstständigkeit erst gering beeinträchtigt ist. Unterstützung sollte nicht erst beginnen, wenn jemand erheblich pflegebedürftig ist. Selbstständigkeit möglichst lange erhalten, Verschlechterungen vermeiden, den Verbleib in der eigenen Wohnung sichern. So beschreibt das Bundesgesundheitsministerium den Pflegegrad 1 bis heute.

Das ist längst keine kleine Randgruppe mehr. Ende 2025 hatten allein in der sozialen Pflegeversicherung gut 950.000 Menschen Pflegegrad 1, dazu kommen die privat Versicherten. Wir reden also über fast eine Million Menschen.

Und genau bei ihnen soll jetzt unter der Überschrift „präventionsorientierte Fokussierung“ gestrichen werden.

Was Pflegegrad 1 heute tatsächlich bringt

Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt kein Pflegegeld und keine regulären Sachleistungen wie ab Pflegegrad 2. Die zentrale Leistung ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Damit lassen sich Hilfe im Alltag, Haushaltshilfen und ambulante Pflegedienste bezahlen. Bei Pflegegrad 1 gibt es dabei eine wichtige Besonderheit: Der Betrag darf auch für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, zum Beispiel für die Hilfe beim Duschen oder Baden.

Die Zahlen zeigen ziemlich deutlich, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wird. 2024 flossen bei Pflegegrad 1 rund 361 Millionen Euro an ambulante Pflegedienste und rund 108 Millionen Euro an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für Tagespflege waren es gerade einmal 1,9 Millionen, für Kurzzeitpflege 0,9 Millionen Euro.

Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 in der Praxis also vor allem eines: Geld für Hilfe zu Hause. Die Hilfe beim Duschen. Die Haushaltshilfe. Jemand, der beim Einkaufen hilft, die Wohnung putzt oder das übernimmt, was ein Mensch nicht mehr ganz oder nicht mehr sicher allein schafft.

Ab 2027 soll genau diese Leistung verschwinden

Nach dem Kabinettsentwurf fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 komplett weg. Das neue Sozialraumbudget, das ihn ersetzt, gibt es nur für die Pflegegrade 2 bis 5.

Gleichzeitig entfällt der eigene Anspruch auf 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Hilfsmittel und Zuschüsse für den Wohnungsumbau bleiben bei Pflegegrad 1. Aber Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen werden nicht mehr eigens bezahlt. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 wandert dieser Betrag in die neuen Budgets. Pflegegrad 1 hat diese Budgets nicht.

Damit verschwinden auf einen Schlag zwei der wenigen monatlichen Hilfen, die man bei Pflegegrad 1 unmittelbar nutzen kann.

Was soll stattdessen kommen?

Mehr Beratung.

Menschen mit Pflegegrad 1 sollen weiterhin halbjährlich einen Beratungsbesuch bekommen. Wer erstmals einen Pflegegrad erhält, kann in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen abrufen. Im ersten Jahr wären das theoretisch bis zu vier Termine. Einen Mindestabstand zwischen den beiden zusätzlichen Beratungen sieht der Entwurf nicht vor.

Ab 2029 soll dann die neue Pflegebegleitung kommen. Der Entwurf nennt diesen Umbau ausdrücklich eine „präventionsorientierte Fokussierung der Leistungen bei Pflegegrad 1“: Der Entlastungsbetrag fällt weg, dafür soll fachliche Begleitung gestärkt werden.

Und genau hier beginnt für mich das eigentliche Problem.

Beratung ist Prävention. Hilfe aber auch.

Ich bin selbst Pflegeberater. Mir muss niemand erklären, was gute Beratung wert ist. Hilfebedarf früh erkennen, Sturzrisiken senken, Wohnraumanpassung und Hilfsmittel anstoßen, Reha in die Wege leiten, Angehörige anleiten, vorhandene Fähigkeiten fördern. Natürlich ist das sinnvoll.

Aber Beratung und praktische Hilfe sind nicht dasselbe.

Vier Beratungsbesuche putzen keine Wohnung.
Vier Beratungsbesuche helfen niemandem beim Duschen.
Vier Beratungsbesuche tragen keine Getränkekisten und keine Wäsche.

Und eine Empfehlung zur Sturzprävention ersetzt nicht die Person, die bisher dafür gesorgt hat, dass ein sturzgefährdeter Mensch bestimmte Dinge gar nicht erst allein machen muss.

Nehmen wir eine ältere Frau mit Arthrose, eingeschränkter Schulterbeweglichkeit und unsicherem Gang. Sie kann noch vieles selbst, deshalb hat sie Pflegegrad 1. Aber das Bad putzen, den Boden wischen oder den Wäschekorb durch die Wohnung tragen, das fällt ihr schon schwer. Bisher kann sie einen Teil dieser Hilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen.

Fällt das weg, bleiben in der Realität nur drei Möglichkeiten: Angehörige übernehmen es, sie zahlt die Hilfe selbst, oder sie macht es wieder allein.

Und dann stellt sich für mich eine ganz einfache Frage: Wo genau ist da die Prävention?

Wenn jemand auf einen Stuhl steigt, weil die Haushaltshilfe nicht mehr bezahlt wird?
Wenn jemand mit Schwindel die Dusche selbst schrubbt?
Wenn jemand mit eingeschränkter Mobilität wieder schwer trägt?
Wenn jemand beim Duschen keine Hilfe mehr bezahlen kann und deshalb ein höheres Sturzrisiko eingeht?

Aus pflegefachlicher Sicht darf Prävention nicht heißen, Menschen möglichst viel wieder selbst machen zu lassen, nur weil sie es theoretisch irgendwie noch können. Selbstständigkeit und Sicherheit gehören zusammen. Etwas selbst tun zu können heißt noch lange nicht, dass es sinnvoll oder sicher ist, es ohne Hilfe zu tun.

Manchmal besteht gute Prävention gerade darin, eine einzelne belastende oder gefährliche Tätigkeit abzunehmen. Damit der Mensch seine Kraft für das behält, was er wirklich noch selbst kann.

Der Gedanke von 2017 wird auf den Kopf gestellt

Besonders widersprüchlich finde ich den Vergleich mit 2017. Damals war die Botschaft: Wir wollen früher unterstützen. Viele Menschen sollten erstmals Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, und Hilfe sollte früher ansetzen.

Heute heißt es wieder: Prävention, Selbstständigkeit erhalten, Verschlechterung vermeiden. Nur wird diesmal mit genau diesem Ziel eine konkrete Leistung gestrichen.

2017 hieß die Logik: früh eingreifen, bevor mehr Pflegebedürftigkeit entsteht.
2027 droht daraus zu werden: früh beraten, aber konkrete Hilfe kürzen.

Das ist für mich ein erheblicher Unterschied.

„Weniger als die Hälfte nutzt den Betrag“ reicht als Argument nicht

In den Vorarbeiten zur Reform heißt es, der Entlastungsbetrag habe sich bei Pflegegrad 1 nicht hinreichend bewährt und werde rechnerisch von weniger als der Hälfte der Berechtigten genutzt.

Das kann man als Problem sehen. Ich stelle mir aber eine andere Frage: Warum nutzen so viele die Leistung nicht?

Wissen sie überhaupt, dass es sie gibt?
Gibt es vor Ort genug anerkannte Anbieter?
Bekommen sie zeitnah eine Haushaltshilfe?
Ist das Abrechnen verständlich?
Finden ältere Menschen überhaupt jemanden, der für 131 Euro im Monat kommt?
Oder sparen sie den Betrag gerade deshalb an, weil sie ihn nicht regelmäßig einsetzen können?

Wenig Nutzung beweist nicht automatisch wenig Bedarf. Sie kann genauso gut zeigen, dass eine Leistung zu kompliziert, zu unbekannt oder vor Ort kaum zu bekommen ist. Bevor ich so eine Leistung streiche, würde ich erst einmal herausfinden wollen, warum Hunderttausende sie nicht nutzen.

Auch das Ansparen fällt weg

Heute hat der Entlastungsbetrag einen großen Vorteil: Was man nicht nutzt, verfällt nicht. Es kann angespart werden, und Guthaben aus einem Jahr kann noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Bei einem kleinen Betrag ist das wichtig. 131 Euro reichen vielerorts nicht einmal für ein paar Stunden Hilfe. Durch Ansparen lässt sich auch ein größerer Bedarf bezahlen.

Beim neuen Sozialraumbudget für die Pflegegrade 2 bis 5 schreibt der Entwurf ausdrücklich, eine Ansparmöglichkeit sei nicht mehr erforderlich. Pflegegrad 1 bekommt das Sozialraumbudget ohnehin nicht.

Noch heikler ist der Jahreswechsel 2026/2027. Nach heutigem Recht könnte Guthaben aus 2026 bis Ende Juni 2027 genutzt werden. Im Kabinettsentwurf finde ich aber keine Übergangsregel, die dieses Guthaben bei Pflegegrad 1 schützt. An anderen Stellen regelt der Gesetzgeber Bestandsschutz sehr wohl ausdrücklich, zum Beispiel für Menschen mit Pflegegrad 1 im Pflegeheim. Für angespartes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag finde ich nichts.

Das heißt nicht, dass man heute sicher sagen kann: Am 1. Januar ist das Geld weg. Aber der Entwurf lässt hier eine echte Lücke. Wird sie nicht geschlossen, können Menschen mit Pflegegrad 1 ihr angespartes Guthaben womöglich nicht mehr wie bisher bis Ende Juni 2027 nutzen. Das gehört dringend geklärt. Mein Rat bis dahin: Wer Guthaben hat, sollte es möglichst noch 2026 einsetzen.

Und natürlich geht es auch ums Geld

Man sollte nicht so tun, als ginge es hier nur um eine fachliche Neuausrichtung. Der Entwurf rechnet mit Einsparungen durch die Streichung bei Pflegegrad 1 von 800 Millionen Euro im Jahr 2027, 900 Millionen 2028 und jeweils einer Milliarde 2029 und 2030.

Schon die Fachebene von Bund und Ländern hatte das sehr offen beschrieben: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wird aufgelöst. Die eine Hälfte des Geldes geht in die neue Begleitung, die andere Hälfte in die Stabilisierung der Pflegeversicherung. Im Kabinettsentwurf wird die Pflegebegleitung nun aus mehreren Töpfen bezahlt, darunter wieder die Hälfte der bisherigen Ausgaben für den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1, dazu das Geld aus der bisherigen Pflegeberatung, den Beratungsbesuchen und den Schulungen zu Hause.

Deshalb sollte man es auch klar sagen: Hier wird nicht einfach eine Leistung durch eine gleichwertige andere ersetzt. Gleichzeitig wird die Pflegeversicherung erheblich entlastet. Das kann politisch gewollt sein, die Kasse steht zweifellos unter massivem Druck. Aber dann sollte man die Diskussion auch genau so führen.

Pflegegrad 1 darf keine Beratungsstufe ohne Hilfe werden

Mehr Prävention halte ich ausdrücklich für richtig. Eine verbindlichere und intensivere Pflegebegleitung auch.

Mein Problem ist ein anderes: Warum muss dafür die konkrete Hilfe gestrichen werden? Warum kann Begleitung nicht ergänzen, statt zu ersetzen?

Menschen mit Pflegegrad 1 können oft noch sehr viel selbst. Genau deshalb lohnt sich Prävention bei ihnen besonders. Daraus folgt aber nicht, dass sie alles selbst tun sollten. Im Gegenteil. Wer möchte, dass jemand lange selbstständig bleibt, muss ihn vielleicht gerade von den Dingen entlasten, die seine verbliebenen Fähigkeiten gefährden.

Ich möchte nicht, dass eine 82-Jährige mit Schwindel ihre Dusche selbst schrubbt, damit man hinterher sagen kann, sie sei besonders selbstständig. Ich möchte, dass sie ihre Kraft dafür nutzt, selbst aufzustehen, sich anzuziehen, sich etwas zu kochen, Kontakte zu pflegen und möglichst lange in ihrer Wohnung zu leben.

Das ist für mich Prävention.

Prävention darf nicht heißen: „Sie können es irgendwie noch, also machen Sie es selbst.“

Sie muss heißen: „Sie machen selbst, was Sie sicher selbst können. Und wo Hilfe Ihre Selbstständigkeit schützt, bekommen Sie diese Hilfe rechtzeitig.“

Genau dafür wurde Pflegegrad 1 einmal geschaffen. Und deshalb halte ich es für einen Fehler, ausgerechnet hier konkrete Hilfe zu streichen und das dann als mehr Prävention zu verkaufen.

Mehr zum Kabinettsentwurf

Stand: 4. Oktober 2026. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ist eine persönliche Einschätzung und ersetzt keine individuelle Beratung.

Pflegebegutachtung meistern

Der Videokurs „Pflegebegutachtung meistern" gibt dir einen tiefen Einblick in das Begutachtungsverfahren – von Patrick Globert, Pflegefachkraft und Pflegeberater mit 25 Jahren Berufserfahrung.

Mehr zum Videokurs