Titelgrafik: Pflegegrad 1 ab 2027. Der Grad bleibt. Das Geld nicht.
Pflegereform

Pflegegrad 1 ab 2027: Den Pflegegrad gibt es noch. Das Geld nicht mehr.

Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt heute 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag. Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform ist damit ab 1. Januar 2027 Schluss. Übrig bleibt vor allem: Beratung. Ich habe mir genau angesehen, was noch da ist und was wegfällt.

Wichtig vorab: Das ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.

Pflegegrad 1 war immer so etwas wie der Einstieg. Man ist noch recht selbständig, aber es geht eben nicht mehr alles allein.

Die 131 Euro haben dabei eine eigene Geschichte. Sie stammen aus den früheren Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also vor allem für Menschen mit beginnender Demenz. Gedacht war das Geld für Betreuung und Begleitung im Alltag, damit jemand da ist, der Struktur gibt und die Angehörigen entlastet.

In der Praxis hat sich das verschoben. Heute nutzen viele mit Pflegegrad 1 den Betrag vor allem für die Haushaltshilfe, auch wenn die Einschränkungen eher körperlich und leicht sind. Das ist erlaubt, keine Frage. Aber es ist eben etwas anderes als das, wofür die Leistung einmal geschaffen wurde.

Nach dem Entwurf soll es diesen sogenannten Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 künftig nicht mehr geben. Die Bundesregierung nennt das eine „präventionsorientierte Fokussierung der Leistungen bei Pflegegrad 1“. Man kann es auch einfacher sagen: Es wird gespart. Im ersten Jahr rund 800 Millionen Euro, danach bis zu 1 Milliarde im Jahr.

Was konkret wegfallen soll

  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er wird ab 2027 durch ein neues „Sozialraumbudget“ ersetzt, und das gibt es nur noch ab Pflegegrad 2.
  • Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Diese Pauschale ist künftig keine eigene Leistung mehr, sondern steckt im neuen Entlastungsbudget, also im Pflegegeld. Pflegegeld gibt es aber erst ab Pflegegrad 2. So wie ich den Entwurf lese, bleibt für Pflegegrad 1 damit auch hier nichts übrig.
  • Der Zuschuss von 131 Euro im Pflegeheim für Menschen mit Pflegegrad 1. Er fällt für neue Fälle weg. Wer ihn 2026 schon bekommen hat, behält ihn.

Einen Bestandsschutz für Menschen mit Pflegegrad 1, die zu Hause leben, habe ich im Entwurf nicht gefunden. Das heißt: Wer heute die 131 Euro nutzt, verliert sie nach jetzigem Stand ab Januar 2027.

Was bleibt

Ganz leer geht Pflegegrad 1 nicht aus. Laut Entwurf bleiben unter anderem:

  • Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, zum Beispiel für ein barrierefreies Bad
  • technische Pflegehilfsmittel wie ein Hausnotruf
  • digitale Pflegeanwendungen
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
  • Beratung

Beratung statt Geld

Das ist der Kern der Begründung: Statt Geld soll es Begleitung geben. Ab 2029 ist dafür die neue Pflegebegleitung vorgesehen, eine feste Ansprechperson, die nach dem ersten Pflegegrad nach Hause kommt, schaut, was gebraucht wird, und dranbleibt.

Bis dahin gibt es eine Übergangslösung: Wer erstmals Pflegegrad 1 bekommt, kann in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungsbesuche zu Hause abrufen und danach halbjährlich einen.

Und genau da sehe ich das Problem. Die Leistung fällt 2027 weg, die Begleitung kommt 2029. Dazwischen liegen zwei Jahre, in denen es für Pflegegrad 1 im Wesentlichen ein paar Beratungsgespräche gibt. Beratung ist wichtig, keine Frage. Aber eine Beratung putzt kein Bad und kauft nicht ein.

Auch der Weg zu Pflegegrad 1 wird schwerer

Dazu kommt ein zweiter Punkt, der oft übersehen wird: Die Punktgrenzen bei der Begutachtung sollen steigen. Für Pflegegrad 1 braucht man künftig 15 statt 12,5 Punkte. Wer heute knapp drin ist, wäre bei einem neuen Antrag nach neuem Recht womöglich gar nicht mehr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.

Und es ändern sich nicht nur die Grenzen. Auch die Punkte, die es in den einzelnen Bereichen der Begutachtung gibt, werden neu verteilt. Vor allem bei der Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen, braucht man künftig mehr Einschränkungen für dieselbe Punktzahl, ähnlich bei der Mobilität und der Alltagsgestaltung. Heißt: Bei gleichem Zustand kommen am Ende weniger Punkte heraus.

Wer schon einen Pflegegrad hat, verliert ihn allein durch die neuen Grenzen nicht. Das steht ausdrücklich im Entwurf. Entscheidend für neue Anträge ist das Datum der Antragstellung. Bei Wiederholungsbegutachtungen, die der Medizinische Dienst ansetzt, zählt dagegen der Tag der Begutachtung.

Was ihr jetzt tun könnt

  • Wenn ihr einen Antrag ohnehin vorhattet: bitte nicht bis 2027 warten. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden, gilt nach dem Entwurf noch das alte Recht.
  • Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, prüft eine Höherstufung. Ab Pflegegrad 2 gibt es auch künftig Geld, und das ab 2027 sogar etwas mehr als heute.
  • Nutzt 2026 noch euren Entlastungsbetrag, wenn ihr Guthaben habt. Was danach damit passiert, ist im Entwurf für Pflegegrad 1 nicht geregelt.
  • Macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
  • Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.

Meine Einschätzung

Ich verstehe den Gedanken dahinter. Früh begleiten, früh vorbeugen, damit aus Pflegegrad 1 nicht so schnell Pflegegrad 3 wird. Das ist fachlich richtig.

Und ja, man kann darüber reden, ob die Pflegeversicherung dauerhaft die Haushaltshilfe bei leichten körperlichen Einschränkungen bezahlen muss. Nur: Statt die Leistung wieder dahin zu lenken, wofür sie gedacht war, wird sie einfach gestrichen. Damit trifft es auch die Menschen mit beginnender Demenz, für die das Geld ursprünglich da war. Und gerade die brauchen früh Begleitung im Alltag, nicht nur ein Beratungsgespräch.

Aber so, wie es jetzt geplant ist, ist die Reihenfolge falsch herum. Erst wird die Leistung gestrichen, und die Begleitung, die sie ersetzen soll, gibt es zwei Jahre später. Für viele ältere Menschen waren die 131 Euro genau das, was sie noch zu Hause gehalten hat. Die Haushaltshilfe ist oft die erste Hilfe, die jemand überhaupt annimmt.

Mal sehen, ob Bundestag und Bundesrat das noch nachbessern. Ich bleibe dran.

Mehr zum Kabinettsentwurf

Stand: 30. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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