Aus dem Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget. Mehr Geld, aber weniger Freiheit.
Wichtig vorab: Das ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Der Entlastungsbetrag ist für viele Familien das Geld für die Haushaltshilfe, die Alltagsbegleitung oder den Zuschuss zum Pflegedienst. Heute sind das 131 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1. Ab 2027 soll er durch das neue Sozialraumbudget ersetzt werden.
Die Beträge
| heute Entlastungsbetrag | ab 2027 Sozialraumbudget | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | – |
| Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahren | 131 € | 175 € |
| Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahren | 131 € | 300 € |
Die Erhöhung ist also real, und für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und jungen Erwachsenen sogar deutlich. Bei Pflegegrad 1 fällt die Leistung dagegen ganz weg.
Wofür das Geld künftig reicht
Und hier wird es spannend. Das Sozialraumbudget soll nur noch für zwei Dinge eingesetzt werden können:
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen, die nach dem Recht eures Bundeslandes anerkannt sind.
- Nachbarschaftshilfe, wenn sie von den Pflegekassen anerkannt ist. Die Pflegekassen sollen dafür bis 2028 eine bundesweite Richtlinie aufstellen. Bis dahin gelten die Regeln des Bundeslandes.
Was nach dem Entwurf nicht mehr geht:
- Pflegedienst: Heute nutzen viele den Entlastungsbetrag, um einen Teil der Leistungen des ambulanten Pflegedienstes zu bezahlen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein.
- Tages- und Nachtpflege: Auch die Eigenanteile hier lassen sich nicht mehr über das Budget abrechnen.
- Kurzzeitpflege: Bisher konnte man damit zum Beispiel auch Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflege bezahlen. So wie der Entwurf formuliert ist, geht auch das künftig nicht mehr.
Professionelle Betreuungsdienste, die als Pflegeeinrichtung zugelassen sind, sollen stattdessen über das Sachleistungsbudget abrechnen.
Kein Ansparen mehr
Heute kann man den Entlastungsbetrag sammeln und nicht genutzte Beträge bis Mitte des Folgejahres noch abrufen. Nach dem Entwurf soll es diese Ansparmöglichkeit beim Sozialraumbudget nicht mehr geben. Die Begründung: Es sei nicht mehr erforderlich. Das Geld muss also im jeweiligen Monat genutzt werden.
Auch die Umwandlung fällt weg
Bisher konnte man bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln. Diesen Umwandlungsanspruch soll es künftig nicht mehr geben.
Wie abgerechnet wird
Wie bisher läuft es über Kostenerstattung: Ihr bezahlt, reicht die Rechnung ein und bekommt das Geld zurück, oder der Anbieter rechnet direkt ab. Ein eigener Antrag soll nicht nötig sein. Neu ist eine Preisgrenze: Die Anbieter dürfen nicht mehr verlangen, als für vergleichbare Leistungen eines Pflegedienstes üblich ist.
Was ihr jetzt tun könnt
- Guthaben aus 2026 nutzen. Wer noch angesparten Entlastungsbetrag hat, sollte ihn aufbrauchen. Wie es mit Restbeträgen nach dem Jahreswechsel weitergeht, ist im Entwurf für mich nicht eindeutig geregelt. Darauf würde ich mich nicht verlassen.
- Prüft, wofür ihr das Geld heute nutzt. Wenn der Entlastungsbetrag bei euch in den Pflegedienst oder die Tagespflege fließt, müsst ihr 2027 umplanen.
- Fragt euren Anbieter, ob er nach Landesrecht anerkannt ist. Nur dann könnt ihr künftig über das Sozialraumbudget abrechnen.
- Steht bei euch eine Begutachtung oder Höherstufung an? Dann macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
- Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.
Meine Einschätzung
Dass es mehr Geld gibt, ist gut. Dass Familien mit pflegebedürftigen Kindern 300 Euro bekommen sollen, finde ich sogar richtig stark. Da wurde lange nichts gemacht.
Aber ehrlich gesagt ging die Diskussion im Vorfeld in eine ganz andere Richtung. Da war die Rede davon, den Entlastungsbetrag flexibler zu machen, damit Familien ihn endlich für die Hilfe einsetzen können, die sie tatsächlich haben. Jetzt passiert das Gegenteil. Das Budget wird größer, aber der Spielraum kleiner.
Und in vielen Regionen ist das Problem gar nicht das Geld, sondern dass es schlicht keine anerkannten Anbieter gibt, die freie Kapazitäten haben. Wenn jetzt auch noch der Pflegedienst als Option wegfällt, bleibt das Geld bei manchen Familien am Ende einfach liegen. Und da es nicht mehr angespart werden kann, ist es dann weg.
Ich hoffe, dass hier im Bundestag noch nachgebessert wird. Das hier ist gut gemeint, aber an der Wirklichkeit vieler Familien vorbei.
Mehr zum Kabinettsentwurf
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Stand: 30. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Die Vergleichswerte „heute“ sind die derzeit gültigen Leistungsbeträge. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.