Pflegeberatung wird zur Pflegebegleitung. Und für manche zur Pflicht mit Folgen.
Wichtig vorab: Das ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.
Wer schon mal einen Angehörigen in die Pflege begleitet hat, kennt das Gefühl: Plötzlich ist da ein Pflegegrad, und keiner sagt einem so richtig, was man jetzt eigentlich machen soll. Pflegekasse, Pflegedienst, Hausarzt, Sanitätshaus, jeder ist für ein Stück zuständig. Den Überblick behält man selbst. Oder eben nicht.
Genau hier setzt die geplante Pflegebegleitung an. Bis sie kommt, ändert sich aber auch bei der heutigen Beratung einiges.
Bis Ende 2028: Was bei den Beratungsbesuchen anders wird
Die bekannten Beratungsbesuche nach § 37.3 bleiben bis Ende 2028 erhalten, werden aber neu geregelt:
- Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5: Einmal im halben Jahr ist ein Beratungsbesuch Pflicht. Das heißt: Auch bei Pflegegrad 4 und 5 reicht künftig ein Besuch pro Halbjahr. Wer möchte, kann weiterhin jedes Vierteljahr einen bekommen.
- Neu im Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und 3: In den ersten drei Monaten nach dem ersten Pflegegrad gibt es bis zu zwei zusätzliche Besuche.
- Pflegegrad 1: Ebenfalls bis zu zwei zusätzliche Besuche in den ersten drei Monaten, danach halbjährlich. Das ist quasi der Ausgleich dafür, dass der Entlastungsbetrag wegfällt.
- Wer einen Pflegedienst nutzt, kann halbjährlich freiwillig einen Besuch in Anspruch nehmen.
- Video: Jede zweite Beratung darf weiterhin per Video stattfinden, bis Ende 2028.
Auch die Pflegeberatung durch die Pflegekassen, die viele als Pflegeberatung nach § 7a kennen, läuft bis Ende 2028 weiter.
Ab 2029: Die Pflegebegleitung
Ab dem 1. Januar 2029 sollen Beratungsbesuche und Pflegeberatung in einer neuen Leistung zusammengehen, der Pflegebegleitung.
Was sie leisten soll:
- Ein Hausbesuch gleich zu Beginn. Wer erstmals einen Pflegegrad bekommt, soll direkt einen Termin zu Hause angeboten bekommen.
- Schauen, was wirklich gebraucht wird. Grundlage ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Daraus soll ein Versorgungsplan entstehen.
- Umsetzen statt nur beraten. Die Empfehlungen aus dem Gutachten zu Prävention, Reha und Hilfsmitteln sollen tatsächlich angestoßen werden. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt soll die Pflegebegleitung helfen.
- Angehörige mitdenken. Ausdrücklich genannt sind auch Eltern, die ein Kind pflegen, und junge Menschen, die sich um Angehörige kümmern.
- Da sein, wenn es brennt. Ihr sollt euch auch unabhängig von Terminen an die Pflegebegleitung wenden können, vor allem in Akutsituationen. Termine können auf Wunsch auch telefonisch oder per Video stattfinden.
- Fallmanagement, wenn die Situation besonders komplex ist.
Der Haken: Die jährliche Pflicht
Wer Pflegegeld bezieht, soll einmal im Jahr einen Hausbesuch der Pflegebegleitung abrufen müssen. Wer das nicht tut, dem muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Passiert das wiederholt, wird es ganz entzogen.
Stellt die Pflegebegleitung fest, dass die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt ist, schlägt sie Maßnahmen vor und vereinbart einen verpflichtenden Folgetermin. Ist die Versorgung dann immer noch nicht gesichert, bietet die Pflegekasse ein Fallmanagement an. Wer das Fallmanagement ablehnt oder den Folgetermin nicht zeitnah wahrnimmt, dem kann das Pflegegeld entzogen werden.
Zum Datenschutz: Die Pflegebegleitung darf Daten grundsätzlich nur mit eurer Einwilligung weitergeben. Eine Ausnahme gilt, wenn die Versorgung nicht sichergestellt ist.
Wer das machen soll
Zuständig sind die Pflegekassen. Sie sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einen Verantwortlichen benennen, möglichst eingebunden in die Pflegestützpunkte. Die Aufgabe darf an Dritte übertragen werden. Laut Begründung sollen die Pflegekassen dabei ausdrücklich die Pflegedienste und Beratungsstellen berücksichtigen, die heute die Beratungsbesuche machen und viel Erfahrung mitbringen.
Die Länder können außerdem regeln, dass Kommunen die Pflegebegleitung übernehmen. Das müssen sie bis Ende 2027 anmelden.
Zum Geld: Im Entwurf taucht ein Betrag von 146 Euro pro pflegebedürftiger Person und Jahr auf. Das ist aber ausdrücklich nur eine Rechengröße, mit der der Gesamttopf pro Kreis bestimmt wird, bundesweit rund 760 Millionen Euro. Es heißt nicht, dass jede Familie Begleitung im Wert von 146 Euro bekommt, und es ist auch keine Vergütung für die, die die Begleitung am Ende machen. Wie viel davon tatsächlich vor Ort ankommt, steht noch nicht fest.
Bezahlt wird der Topf übrigens nicht mit neuem Geld. Er speist sich aus dem, was heute für die Beratungsbesuche, die Pflegeberatung und die Schulungen zu Hause ausgegeben wird, plus der Hälfte des gestrichenen Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.
Was heißt das für euch?
Bis Ende 2028 bleibt vieles, wie ihr es kennt, nur mit etwas anderen Abständen. Wenn ihr Pflegegrad 4 oder 5 habt und bisher vierteljährlich Besuch bekommen habt, dürft ihr das weiter so machen. Ihr müsst es aber nicht mehr.
Und ab 2029 gilt: Den jährlichen Hausbesuch solltet ihr auf keinen Fall verpassen, sonst geht es ans Pflegegeld.
Meine Einschätzung
Die Idee finde ich richtig gut. Eine feste Begleitung, die nicht nur einen Haken hinter den Beratungsbesuch setzt, sondern wirklich dranbleibt, genau das fehlt heute. Wir erleben in der Beratung jeden Tag, wie viel verloren geht, weil Familien schlicht nicht wissen, was ihnen zusteht und wer was macht.
Bei der Umsetzung bin ich aber skeptisch. Die Pflegebegleitung soll deutlich mehr leisten als die heutige Beratung: Hausbesuch, Versorgungsplan, Fallmanagement, Erreichbarkeit in Akutsituationen. Bezahlt werden soll sie aber im Wesentlichen aus dem Geld, das heute schon für Beratung ausgegeben wird. Wie das zusammenpasst, ist für mich noch offen. Genauso offen ist, was die Begleitung pro Familie tatsächlich kosten darf und wer das künftig vor Ort macht. Pflegekasse, Pflegestützpunkt, Kommune oder die Beratungsstellen, die es heute schon gibt.
Was mich außerdem stört: Aus einer Hilfe wird für Pflegegeldbezieher ein Kontrollinstrument mit Sanktionen. Das kann man machen, um Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern. Es kann aber auch Vertrauen kosten, wenn Familien den Besuch eher als Prüfung erleben denn als Unterstützung.
Bis 2029 ist noch viel Zeit. Ich bin gespannt, wie das am Ende tatsächlich aussieht.
Mehr zum Kabinettsentwurf
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Stand: 30. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.