Titelgrafik: Verhinderungspflege fällt weg. Was stattdessen kommt.
Pflegereform

Verhinderungspflege fällt weg. Was stattdessen kommen soll.

Die Verhinderungspflege ist für viele Familien die wichtigste Entlastung überhaupt. Man fährt mal eine Woche weg, und die Nachbarin, die Tochter oder ein Pflegedienst springt ein. Nach dem Kabinettsentwurf soll es diese Leistung ab 2027 so nicht mehr geben. Ich erkläre euch, was stattdessen geplant ist und wo ich die Haken sehe.

Wichtig vorab: Das ist der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Er muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern, und bis das Gesetz in Kraft ist, gilt das heutige Recht.

Wie es heute ist

Heute gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Das Schöne daran: Man kann die Verhinderungspflege sehr flexibel nutzen. Auch Nachbarn, Bekannte oder Verwandte können die Vertretung übernehmen und dafür Geld bekommen. Genau das macht sie im Alltag so wertvoll. Bei nahen Verwandten ist der Betrag heute allerdings begrenzt.

Was der Entwurf vorsieht

Ab dem 1. Januar 2027 soll die Verhinderungspflege als eigene Leistung wegfallen. Das Geld verschwindet laut Bundesregierung nicht, es wird umverteilt, und zwar auf drei Töpfe:

1. Das Entlastungsbudget (bisher: Pflegegeld)

heute Pflegegeldab 2027 Entlastungsbudget
Pflegegrad 2347 €380 €
Pflegegrad 3599 €630 €
Pflegegrad 4800 €890 €
Pflegegrad 5990 €1.080 €

Aus diesem etwas höheren Betrag sollt ihr künftig alles selbst regeln: die Pflege, die Vertretung, wenn ihr mal weg seid, und auch die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, für die es heute zusätzlich 42 Euro gibt.

2. Das Sachleistungsbudget (bisher: Pflegesachleistung)

Wer einen Pflegedienst nutzt, bekommt ebenfalls mehr: 890 statt 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.590 statt 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 2.090 statt 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.530 statt 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Auch daraus soll künftig die Vertretung bezahlt werden, wenn der Pflegedienst einspringt.

3. Das neue Überbrückungsbudget

Für Notfälle und für die Kurzzeitpflege gibt es künftig ein eigenes Budget von bis zu 2.285 Euro im Jahr, für die Pflegegrade 2 bis 5.

Gedacht ist es für zwei Situationen:

  • Akutsituationen, zum Beispiel wenn die pflegende Tochter plötzlich ins Krankenhaus muss. Ab 2028 soll dann ein ambulanter Notdienst kommen. 2027 können übergangsweise auch normale Pflegedienste über das Budget abrechnen. Dauert der Einsatz länger als drei Tage, muss die Pflegekasse zustimmen.
  • Kurzzeitpflege im Heim, geplant wie bisher, zum Beispiel für den Urlaub der Hauptpflegeperson, oder ab 2028 als Akut-Kurzzeitpflege.

Während einer Kurzzeitpflege oder eines Notdienst-Einsatzes wird wie bisher die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, bis zu acht Wochen im Jahr.

Und was heißt das unterm Strich?

Die Bundesregierung sagt: Das Geld wird „ausgabenneutral“ umverteilt, insgesamt geht also nichts verloren. Für den einzelnen Haushalt kann das aber ganz anders aussehen.

Ich rechne es einmal an einem typischen Beispiel durch, rein nach den Zahlen im Entwurf: eine Familie mit Pflegegrad 3, die nur Pflegegeld bezieht und die Verhinderungspflege heute voll ausschöpft, weil eine Nachbarin einspringt, die nicht mit ihr verwandt ist.

  • Heute: 12 × 599 € Pflegegeld + 12 × 42 € Hilfsmittel + bis zu 3.539 € Verhinderungspflege = bis zu 11.231 € im Jahr
  • Nach dem Entwurf: 12 × 630 € Entlastungsbudget = 7.560 € im Jahr. Das Überbrückungsbudget hilft dieser Familie für die private Vertretung nicht, weil es nur für Notdienste und Kurzzeitpflege gedacht ist.

Das sind in diesem Beispiel über 3.600 Euro weniger im Jahr. Wer die Verhinderungspflege heute gar nicht nutzt, bekommt dagegen etwas mehr als bisher. Gewinner und Verlierer hängen also stark davon ab, wie ihr die Pflege heute organisiert.

Auch bei der Kurzzeitpflege wird es enger: Heute stehen dafür bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung, künftig bis zu 2.285 Euro, und davon gehen dann auch noch die Notfalleinsätze ab.

Warum das Ganze?

Offiziell geht es um Vereinfachung und darum, Missbrauch zu verhindern. Im Entwurf steht ausdrücklich, dass bei der Verhinderungspflege und bei den Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln Missbrauchspotenzial festgestellt wurde. Und ein Punkt stimmt tatsächlich: Die aufwändigen Anträge und Abrechnungen für die Verhinderungspflege fallen weg. Allerdings vor allem deshalb, weil es die Leistung dann nicht mehr gibt.

Was ihr jetzt tun könnt

  • Nutzt 2026 noch eure Verhinderungspflege. Der Jahresbetrag gilt bis zum 31. Dezember, danach gibt es diese Leistung nach dem Entwurf nicht mehr.
  • Plant die Urlaubsvertretung für 2027 früh. Wenn bisher Angehörige über die Verhinderungspflege eingesprungen sind, muss das künftig aus dem Pflegegeld bezahlt werden.
  • Lasst euch beraten, bevor ihr etwas umstellt. Ob Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Kombination für euch am meisten bringt, ändert sich mit den neuen Budgets.
  • Steht bei euch eine Begutachtung oder Höherstufung an? Dann macht den kostenlosen MD-Check. Dort seht ihr, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
  • Bereitet euch mit meinem Videokurs „Pflegebegutachtung meistern“ vor. Darin zeige ich Schritt für Schritt, wie ihr den Alltag im Termin so schildert, dass nichts unter den Tisch fällt.

Meine Einschätzung

Ich halte die Idee eines echten Notfallbudgets für richtig. Das fehlt heute. Wenn die pflegende Angehörige von einem Tag auf den anderen ausfällt, steht die Familie oft völlig allein da.

Aber: Die Verhinderungspflege war genau deshalb so beliebt, weil sie flexibel war und weil Familien damit die Hilfe bezahlen konnten, die sie wirklich haben, nämlich Nachbarn und Verwandte. Das fällt jetzt weitgehend weg. „Ausgabenneutral“ klingt gut, heißt für viele Familien aber schlicht: weniger Geld für die Vertretung.

Ich bin gespannt, ob im Bundestag noch nachgebessert wird. Das hier ist einer der Punkte, bei denen ich fest damit rechne, dass es Widerstand gibt.

Mehr zum Kabinettsentwurf

Stand: 30. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kabinettsbeschluss vom 30.09.2026). Die Vergleichswerte „heute“ sind die derzeit gültigen Leistungsbeträge. Die Beispielrechnung ist eine vereinfachte Rechnung auf Basis der Zahlen im Entwurf. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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