Teilhabe, Assistenz und Persönliches Budget

Was es neben der Pflegeversicherung gibt, verständlich erklärt.

Kurz gesagt

Die Pflegeversicherung hilft bei Körperpflege, Essen, Bewegung und Haushalt. Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX hilft dabei, am Leben teilzuhaben: Begleitung, Freizeit, Kontakte, Schule, Arbeit, Wohnen. Wer eine wesentliche Behinderung hat, kann beides gleichzeitig bekommen, die Leistungen sind gleichrangig. Einen Ersatz für die Pflegeversicherung gibt es im SGB IX nicht, aber eine wichtige Ergänzung. Mit dem Persönlichen Budget könnt ihr die Hilfe selbst organisieren.

Stand 08.10.2026, keine Rechtsberatung. Zahlen gelten für 2026.

Pflege oder Teilhabe? Der Unterschied

Pflege (Pflegekasse, Sozialamt)Teilhabe (Eingliederungshilfe)
Waschen, Anziehen, ToiletteBegleitung zum Chor, Verein, Gottesdienst
Essen zubereiten und anreichenAssistenz in Kita, Schule, Ausbildung, Arbeit
Hilfe beim Aufstehen und Gehen in der WohnungTraining, um selbständiger zu werden
Einkaufen, Putzen, Wäsche erledigenAnleitung, den Haushalt selbst zu schaffen; Elternassistenz

Der Haushalt kann beides sein: Die Pflege übernimmt die Arbeit, die Teilhabe hilft, sie selbst zu können.

Wenn beides gebraucht wird, sollte im Antrag klar getrennt stehen, wofür welche Hilfe nötig ist. Viele bekommen weniger, als ihnen zusteht, weil nur ein Pflegeantrag gestellt wurde.

Wer bekommt Eingliederungshilfe?

Menschen mit einer wesentlichen Behinderung, die ihre Teilhabe am Leben deutlich einschränkt (§ 99 SGB IX). Das kann eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sein, zum Beispiel Down-Syndrom, Autismus, Multiple Sklerose, Folgen eines Schlaganfalls oder eine psychische Erkrankung. Die Einschränkung muss voraussichtlich länger als sechs Monate dauern und deutlich über das hinausgehen, was im jeweiligen Lebensalter üblich ist. Auch bei einer nicht wesentlichen Behinderung kann das Amt Leistungen gewähren, darauf besteht aber kein fester Anspruch (§ 99 Abs. 3 SGB IX).

Es gibt keine Altersgrenze. Auch Menschen im Rentenalter, etwa mit fortgeschrittener Demenz, können Eingliederungshilfe für die soziale Teilhabe bekommen. Die Ämter prüfen hier aber oft streng, ob die Einschränkung noch „altersüblich“ ist.

Welcher Weg passt zu dir?

Was muss man selbst zahlen?

Bei der Eingliederungshilfe sind die Regeln viel großzügiger als beim Sozialamt:

Eingliederungshilfe (SGB IX)Hilfe zur Pflege (Sozialamt)
Einkommen frei bisBruttorente 28.476 € im Jahr, Arbeitseinkommen 40.341 € (plus Zuschläge für Partner und Kinder)1.126 € im Monat plus Warmmiete (plus 395 € für den Partner)
Darüber2 % des übersteigenden Jahresbetrags pro MonatGroßer Teil des Einkommens, im Heim fast alles (bei Pflegegrad 4/5 höchstens 40 % des Einkommens über der Grenze)
Erspartes geschützt71.190 €10.000 € pro Person
PartnerEinkommen und Vermögen zählen nicht mit, der Partner kann nur die Freigrenze erhöhenEinkommen und Vermögen zählen mit
Erwachsene Kinder bzw. Eltern volljähriger Leistungsberechtigterzahlen nichts (kein Unterhaltsrückgriff, § 141 SGB IX)erst ab 100.000 € Jahreseinkommen

Werte 2026, Bezugsgröße 47.460 € (§§ 135 ff. SGB IX). Für 2027 ist eine höhere Bezugsgröße geplant. Zur Hilfe zur Pflege: Sozialamt-Rechner.

Ganz ohne Eigenbeitrag sind unter anderem Schulbegleitung, heilpädagogische Leistungen, die Werkstatt für behinderte Menschen und alle Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Bei minderjährigen Kindern zählt das Einkommen der Eltern, die Freigrenzen sind dann höher (bei Arbeitseinkommen 75.936 € im Jahr).

Ich habe einen Pflegegrad. Was bringt mir das SGB IX?

Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichrangig nebeneinander (§ 13 Abs. 3 SGB XI). Das Amt darf dich für Teilhabe also nicht auf die Pflegekasse verweisen. Besonders wichtig:

  • Pflege über die Eingliederungshilfe: Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Eingliederungshilfe bekommt, erhält auch die ergänzende häusliche Pflege vom Amt über die Eingliederungshilfe (§ 103 Abs. 2 SGB IX). Voraussetzung: Die Person lebt nicht in einer besonderen Wohnform, und die Teilhabeziele aus dem Gesamtplan sind weiter erreichbar. Dann gelten die günstigen Grenzen oben statt der Regeln des Sozialamts. Wer kurz vor dem Rentenalter steht und schon eine wesentliche Behinderung hat, sollte deshalb rechtzeitig Eingliederungshilfe beantragen.
  • Wer erst im Alter pflegebedürftig wird, kann zwar Hilfe zur Teilhabe bekommen, die Pflegekosten laufen aber über Pflegekasse und Sozialamt mit den strengeren Regeln.
  • In besonderen Wohnformen (früher „Wohnheim für Menschen mit Behinderung“) zahlt die Pflegekasse nur eine Pauschale von 15 % der Kosten, höchstens 278 € im Monat (§ 43a SGB XI), statt Pflegegeld oder Pflegedienst. Für Tage, an denen die Person zu Hause gepflegt wird (Wochenenden, Ferien), gibt es anteilig Pflegegeld. Die Pflege in der Wohnform selbst ist Teil der Eingliederungshilfe (§ 103 Abs. 1 SGB IX). Das vor einem Umzug bedenken.
  • Ambulant betreute Wohngruppen sind keine besondere Wohnform in diesem Sinn: Dort gibt es die normalen Leistungen der Pflegekasse plus Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI).
  • Aus einer Hand: Mit deiner Zustimmung kann der Träger der Eingliederungshilfe auch die Pflegekassenleistungen mit übernehmen und mit der Pflegekasse abrechnen (§ 13 Abs. 4 SGB XI).
  • Werkstatt: Die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen ist ohne Eigenbeitrag. Blinde Menschen können zusätzlich Blindengeld bzw. Blindenhilfe bekommen.

Das Persönliche Budget

Statt Hilfe als Sachleistung von einem Dienst bekommst du Geld und kaufst die Hilfe selbst ein (§ 29 SGB IX). Du entscheidest, wer wann hilft, zum Beispiel eine vertraute Person, ein Dienst deiner Wahl oder selbst angestellte Assistenzkräfte. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch, und es kann mehrere Träger zusammenfassen („trägerübergreifend“).

  • Antrag beim Träger, der die Leistung bezahlt, meist dem Träger der Eingliederungshilfe. Ein formloser Antrag reicht.
  • Zielvereinbarung: Darin stehen Ziele, Höhe des Budgets und wie du nachweist, dass der Bedarf gedeckt ist. Achte auf eine Reserve für Krankheitsvertretung und auf Geld für Beratung bei der Verwaltung (Budgetassistenz).
  • Höhe: Das Budget soll den Bedarf decken und in der Regel nicht teurer sein als die bisherigen Sachleistungen.
  • Bindung: An die Entscheidung für das Persönliche Budget seid ihr sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Die Zielvereinbarung gilt für den Bewilligungszeitraum. Aus wichtigem Grund, zum Beispiel einer veränderten Lebenssituation, kann sie sofort schriftlich gekündigt werden (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Dann wird über die weiteren Leistungen neu entschieden, in der Regel als Sachleistung.
  • Pflegekasse im Budget: Pflegegeld wird als Geld gezahlt. Pflegesachleistung und Tagespflege gibt es im Budget nur als Gutschein für zugelassene Dienste (§ 35a SGB XI). Hilfe zur Pflege vom Sozialamt kann Teil des Budgets sein.

Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell

Wer seine Assistenzkräfte selbst anstellt, ist Arbeitgeber: Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Unfallversicherung und Vertretung bei Krankheit gehören dazu. Lohnbüros oder Assistenzgenossenschaften können das übernehmen. Bezahlt wird aus mehreren Töpfen:

  • Eingliederungshilfe für die Teilhabe,
  • Sozialamt für die Pflege: Die angemessenen Kosten des Arbeitgebermodells sollen übernommen werden, und du darfst nicht auf einen Pflegedienst verwiesen werden (§ 64f Abs. 3, § 63b Abs. 6 SGB XII). Das Pflegegeld der Pflegekasse wird angerechnet,
  • Pflegegeld der Pflegekasse,
  • Krankenkasse bei medizinischer Behandlungspflege oder Intensivpflege.

Im Krankenhaus: Die Eingliederungshilfe bezahlt die Begleitung durch vertraute Assistenzpersonen (§ 113 Abs. 6 SGB IX). Nahe Angehörige, die begleiten, können Krankengeld bekommen (§ 44b SGB V). Selbst angestellte Pflegekräfte können mit aufgenommen werden.

Kinder mit Behinderung

Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, bei seelischer Behinderung das Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Schulbegleitung und ambulante Kita-Begleitung sind für die Eltern kostenfrei, bei integrativen Kita-Plätzen über das Jugendamt ist ein Kostenbeitrag möglich. Auch für Kinder ist ein Persönliches Budget möglich. Die geplante Reform, bei der ab 2028 das Jugendamt für alle Kinder mit Behinderung zuständig werden sollte, soll nach dem Regierungsentwurf vom August 2026 vorerst nicht kommen, sie wird verschoben. Einzelne Jugendämter sollen sie bis 2032 erproben dürfen. Beschlossen ist das noch nicht. Der Pflegegrad läuft unabhängig davon über die Pflegekasse. Mehr dazu unter Kinder & Neurodiversität.

Antrag und Fristen

  1. Früh beantragen: Eingliederungshilfe gibt es erst ab dem Monat des Antrags, nicht rückwirkend (§ 108 SGB IX). Ausnahme: Ist ein Bedarf schon im Gesamtplanverfahren festgestellt worden, braucht es dafür keinen eigenen Antrag.
  2. Bei einem Reha-Träger stellen (zum Beispiel Träger der Eingliederungshilfe, Jugendamt, Krankenkasse). Er muss innerhalb von zwei Wochen klären, ob er zuständig ist, sonst weiterleiten. Entschieden werden muss ohne Gutachten in drei Wochen, mit Gutachten zwei Wochen danach, bei mehreren beteiligten Trägern in sechs Wochen, mit Teilhabeplankonferenz in zwei Monaten (§§ 14, 15 SGB IX). Pflegekasse und Sozialamt (Hilfe zur Pflege) sind keine Reha-Träger.
  3. Gesamtplan verlangen: Der Bedarf wird gemeinsam mit dir ermittelt. Du kannst eine Vertrauensperson mitbringen.
  4. Achtung bei langer Bearbeitung: Gegenüber der Eingliederungshilfe und dem Jugendamt gilt ein Antrag nach zwei Monaten nicht automatisch als genehmigt (§ 18 Abs. 7 SGB IX). Hilfe auf eigene Faust einzukaufen, ist dort riskant.
  5. Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach dem Bescheid.

Die häufigsten Fehler

  • Nur einen Pflegeantrag gestellt, den Teilhabebedarf nicht beschrieben.
  • Zu spät beantragt, weil es kein Geld rückwirkend gibt.
  • Verweis auf die Pflegekasse hingenommen, obwohl beide Leistungen gleichrangig sind.
  • Vor dem Rentenalter keine Eingliederungshilfe beantragt und damit den günstigen Weg für die Pflege verloren.
  • Persönliches Budget ohne Reserve und ohne Budgetassistenz vereinbart.
  • In eine besondere Wohnform gezogen, ohne die Pflegekassen-Pauschale von höchstens 278 € zu kennen.

Ausblick 2027

Mit der geplanten Pflegereform (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen) sollen Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Umwandlung in neuen Budgets aufgehen. Familien, die damit bisher Betreuung oder Assistenz bezahlen, sollten ihre Finanzierung für 2027 rechtzeitig prüfen. Das Persönliche Budget und die Eingliederungshilfe selbst sollen sich nach unserem Stand nicht ändern. Die Beträge der Pflegekasse für 2026 und 2027 zeigt der Kombi-Rechner.

Hilfe holen

Kostenlose und unabhängige Beratung gibt es bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB, teilhabeberatung.de), oft von Menschen mit eigener Behinderung. Dazu kommen Pflegestützpunkte, Verbände wie Lebenshilfe oder bvkm und bei Streit eine Anwältin für Sozialrecht.

Pflegebegutachtung meistern

Der Videokurs „Pflegebegutachtung meistern" gibt dir einen tiefen Einblick in das Begutachtungsverfahren – von Patrick Globert, Pflegefachkraft und Pflegeberater mit 25 Jahren Berufserfahrung.

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