Worum es geht
Nach dem Kabinettsentwurf zur Pflegereform sollen ab 2027 strengere Regeln gelten. Die Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3 steigen, und in den Modulen Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben braucht es teilweise mehr Einzelpunkte für dieselbe Stufe. Hier siehst du, was das für einen konkreten Fall bedeutet.
Die Einzelpunkte stehen im Gutachten des Medizinischen Dienstes bei jedem Modul. Ohne Gutachten füllst du zuerst den Pflegegradrechner für Erwachsene oder für Kinder aus und kommst von dort mit einem Klick hierher.
Die Änderungen im Überblick
| Pflegegrad | heute ab | 2027 ab* |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
| 2 | 27 Punkte | 30 Punkte |
| 3 | 47,5 Punkte | 50 Punkte |
| 4 | 70 Punkte | 70 Punkte |
| 5 | 90 Punkte | 90 Punkte |
| Einzelpunkte | heute | 2027* |
|---|---|---|
| Modul 1 „erheblich“ / „schwer“ | 4–5 / 6–9 | 4–6 / 7–9 |
| Modul 4 „gering“ / „erheblich“ / „schwer“ / „schwerst“ | 3–7 / 8–18 / 19–36 / 37–54 | 4–9 / 10–24 / 25–39 / 40–54 |
| Modul 6 „gering“ | 1–3 | 2–3 |
* Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026 (§ 15 Abs. 3 und 7, Anlage 2 zu § 15, § 142b SGB XI neu), noch nicht beschlossen. Module 2, 3 und 5 sowie die Gewichtung bleiben gleich. Mehr dazu auf Pflege einfach verstehen und unter Pflegereform 2027.
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