Pflegereform hängt fest: Wieder kein Beschluss im Kabinett
Eigentlich sollte das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) längst im Bundestag beraten werden. Stattdessen wartet es immer noch auf den Beschluss der Bundesregierung. Im Gespräch waren der 2., der 16. und der 23. September. An keinem dieser Tage wurde entschieden.
Wann kommt der Beschluss?
Als nächster Termin wird der 30. September genannt. Laut Fachberichten kommt diese Angabe von der AOK und den Ersatzkassen (vdek). Offiziell bestätigt ist der Termin nicht. Es kann also auch Oktober werden.
Warum dauert es so lange?
Der wichtigste Grund ist der Wechsel an der Spitze des Gesundheitsministeriums. Carsten Linnemann (CDU) hat das Amt von Nina Warken übernommen. Er will den Entwurf vom 4. Juni überarbeiten, bevor er ins Kabinett geht.
Dazu kommen Spannungen in der Koalition. Außerdem fordern die Ersatzkassen, die Finanzierung der Pflegeversicherung vorher in einem eigenen Gesetz zu regeln.
Diese vier Punkte könnten sich noch ändern
Das Fachportal Care vor9 hat am 22. September vier Punkte gesammelt, bei denen Änderungen im Raum stehen. Beschlossen ist davon noch nichts.
1. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen pflegt, bekommt dafür Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Der Entwurf will diese Beiträge auf 70 Prozent kürzen. Linnemann hat schon angekündigt, dass er diese Kürzung streichen will. Für viele Familien wäre das eine gute Nachricht.
2. Pflegebegleitung erst ab 2029?
Die neue Pflegebegleitung (§ 7c SGB XI) soll laut Entwurf 2028 starten. Jetzt wird über 2029 gesprochen. Die Pflegekassen bräuchten viel Zeit für die Umsetzung. Außerdem sind noch Fragen offen: Wer bezahlt das? Welche Ausbildung brauchen die Pflegebegleiter? Und wie arbeiten die beteiligten Stellen zusammen? Auch das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) empfiehlt, nicht vor dem 1. Januar 2029 zu starten.
3. Mehr Möglichkeiten beim Sozialraumbudget
Ab 2027 könnten über das Sozialraumbudget mehr Leistungen bezahlt werden. Bisher sind die Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Dazu kämen dann ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
4. Tarifdeckel
Auch hier wird über Änderungen gesprochen. Was genau sich ändern soll, ist noch nicht bekannt.
Was wohl bleibt
Nicht alles steht zur Debatte. Nach aktuellem Stand will Linnemann an zwei Punkten festhalten:
- an den Einschnitten beim Pflegegrad 1
- an der Streichung der 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pauschale soll im neuen Entlastungsbudget aufgehen.
Reicht die Zeit bis 2027?
Die Reform soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach dem Kabinett müssen aber noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der Pflegeverband bpa schätzt, dass das Kabinett dafür vor dem 1. Oktober entscheiden müsste. Wird es Oktober, wird es sehr knapp.
Wichtig für euch: Was im Entwurf steht, ist noch kein Gesetz. Bis die Reform in Kraft tritt, gilt das heutige Recht. Das gilt auch für Anträge auf einen Pflegegrad oder auf eine Höherstufung. Was die Reform im Einzelnen vorsieht, ordnen wir auf unserer Seite Pflegereform 2027 laufend ein.
Und langfristig?
Linnemann hat außerdem eine Expertenkommission angekündigt. Sie soll eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung vorbereiten. Das PNOG läuft unabhängig davon weiter. Mehr dazu lest ihr hier: Linnemann kündigt Expertenkommission zur Pflegereform an.
Wir bleiben dran und melden uns, sobald das Kabinett entschieden hat.
Stand: 23. September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf den Referentenentwurf vom 4. Juni 2026
und auf aktuelle Fachberichte. Einen Kabinettsbeschluss gibt es noch nicht.
Quellen:
Care vor9, 22. September 2026 ·
Care vor9, 31. August 2026 ·
DCO, Stand 23. September 2026.
Dieser Beitrag fasst die dort berichteten Fakten in eigenen Worten zusammen und ersetzt keine
individuelle Beratung.