Pflegebegleitung: Große Chance, aber nicht vor 2029
Über die Pflegereform wird aktuell viel diskutiert. Meistens geht es dabei um Geld, um Rentenbeiträge, Eigenanteile oder die geplanten neuen Budgets. Ein Punkt geht dabei fast etwas unter, obwohl er die Pflegeberatung und die Versorgung zu Hause ziemlich grundlegend verändern könnte.
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 4. Juni 2026 sieht einen neuen Anspruch auf „fachliche Begleitung und Unterstützung in der häuslichen Pflege“ vor – die sogenannte Pflegebegleitung.
Genau damit beschäftigt sich ein Positionspapier, das das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) Mitte September veröffentlicht hat. Geschrieben wurde es von zwei Juristen mit viel Erfahrung in der Pflegepolitik: Michael Ranft war von 2019 bis 2024 Staatssekretär für Gesundheit und Soziales in Brandenburg und ist heute Justiziar und Vizepräsident des DRK-Landesverbands Berliner Rotes Kreuz. Ulrich Wendte leitet im Brandenburger Sozialministerium das Referat für Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht.
Die grundsätzliche Einschätzung der Autoren kann man eigentlich recht einfach zusammenfassen: Die Pflegebegleitung kann eine echte Chance sein. Aber nicht so, wie sie momentan geplant ist.
Alle reden über Geld – aber kaum jemand über Begleitung
Die Autoren kritisieren, dass die geplante Pflegebegleitung in der bisherigen Diskussion über die Reform kaum vorkommt. Kritik gibt es dabei auch an den heutigen Leistungserbringern. Nach Auffassung der Autoren wird zu sehr an bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten festgehalten, obwohl diese in ihrer jetzigen Form nicht alle Probleme lösen.
Und genau da wird das Papier interessant.
Wer Beratung braucht – und warum Beratung allein oft nicht reicht
Das Ziel dürfte eigentlich unstrittig sein: Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange zu Hause leben können. Ein Umzug ins Pflegeheim sollte erst dann notwendig werden, wenn die Versorgung zu Hause tatsächlich nicht mehr funktioniert.
Dafür reicht es aber nicht, Menschen einmal zu beraten und ihnen anschließend ein paar Telefonnummern oder Anträge mitzugeben.
Viele Pflegebedürftige sind hochaltrig, in ihrer Mobilität eingeschränkt, haben wenig soziale Kontakte oder kommen mit digitalen Angeboten nicht zurecht. Manche haben Schwierigkeiten, überhaupt Hilfe einzufordern. Und selbst wenn eine Beratung stattgefunden hat, heißt das noch lange nicht, dass die besprochenen Dinge anschließend auch umgesetzt werden können.
Das erleben wir in der Pflegeberatung ständig: Man kann eine Familie fachlich sehr gut beraten. Wenn danach aber niemand mehr nachfragt, koordiniert oder bei der Umsetzung unterstützt, bleibt trotzdem vieles liegen.
Genau deshalb soll Pflegebegleitung weiter gehen als klassische Pflegeberatung.
Ob jemand dauerhaft zu Hause leben kann, hängt schließlich nicht nur davon ab, ob die Pflege funktioniert. Es geht genauso um Einkaufen, Haushalt, Arzttermine, Mobilität, Einsamkeit, Ängste, einen Hausnotruf oder schlicht um die Frage, wer sich kümmert, wenn etwas nicht mehr funktioniert.
Nach Vorstellung der Autoren müsste eine vernünftige Pflegebegleitung deshalb drei Bereiche zusammenbringen:
- die pflegefachliche Organisation der Versorgung,
- die Beratung zu Ansprüchen und Leistungen,
- und die ganz praktische Bewältigung des Alltags.
Und noch etwas ist wichtig: Der Unterstützungsbedarf bleibt nicht immer gleich. Heute geht es vielleicht um einen Pflegegrad, nächste Woche um einen Hilfsmittelantrag und einige Monate später darum, wie die Versorgung überhaupt noch sichergestellt werden kann.
Eine feste Ansprechperson, die den Fall kennt und dranbleibt, kann deshalb deutlich sinnvoller sein als immer neue Einzelberatungen bei unterschiedlichen Stellen.
Was eine gute Pflegebegleitung leisten müsste
Die Autoren formulieren insgesamt neun Anforderungen.
Die Pflegebegleitung soll möglichst niedrigschwellig und wohnortnah erreichbar sein. Sie soll außerdem früh einsetzen können – also nicht erst dann, wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI festgestellt wurde.
Besonders wichtig finde ich den Gedanken der Kontinuität: Jeder Pflegebedürftige soll eine feste Ansprechperson haben, die den Fall kennt und bei Bedarf auch koordiniert.
Gleichzeitig soll die Beratung ganzheitlich sein. Pflegefachliche Fragen, Leistungsrecht und die Organisation des Alltags gehören zusammen.
Dafür braucht es natürlich auch gute Kenntnisse der Angebote vor Ort. Nicht nur Pflegedienste und Tagespflegen, sondern beispielsweise auch Nachbarschaftshilfe, Ehrenamt oder andere regionale Unterstützungsangebote.
Für pflegerische Notlagen soll außerdem eine Erreichbarkeit rund um die Uhr sichergestellt werden. Das kann beispielsweise relevant werden, wenn eine pflegende Person plötzlich ausfällt.
Statt vieler verschiedener Zuständigkeiten soll es pro Region eine verantwortliche Stelle geben.
Auch die Finanzierung soll anders funktionieren: Vorgeschlagen wird eine jährliche Pauschale pro zu Hause versorgter pflegebedürftiger Person und nicht die Abrechnung einzelner Beratungsleistungen.
Und schließlich kann eine solche Begleitung kaum von einer Berufsgruppe allein geleistet werden. Pflegefachliche Kompetenz, Leistungsrecht und sozialarbeiterisches Wissen müssen zusammenkommen.
Was dadurch tatsächlich besser werden könnte
Wenn man diesen Gedanken konsequent umsetzt, wäre die Pflegebegleitung tatsächlich mehr als einfach nur eine weitere Beratungsleistung.
Heute existieren viele Beratungsangebote nebeneinander: die Beratung der Pflegekassen (§ 7 SGB XI), die Altenhilfe-Beratung der Kommunen (§ 71 SGB XII), der öffentliche Gesundheitsdienst, Angebote nach §§ 20 ff. SGB V und verschiedene Formen des Fallmanagements (§ 7a SGB XI, § 71 SGB XII, § 37b SGB V).
Für Pflegebedürftige ist dabei häufig überhaupt nicht klar, wer eigentlich wofür zuständig ist.
Eine Pflegebegleitung könnte diese Strukturen stärker zusammenführen.
Interessant ist auch der Vorschlag einer digitalen Fallakte. Bei Begutachtungen und Beratungen entstehen bereits heute viele Informationen: MD-Gutachten, Empfehlungen zu Reha und Prävention, Informationen zu Hilfsmitteln, zur sozialen Situation und zu vorhandenen Unterstützungsangeboten.
Diese Informationen sollen zusammengeführt werden, damit nicht bei jeder Beratung wieder bei null angefangen wird. Die Betroffenen sollen dem widersprechen können.
Auch beim Fachkräftemangel sehen die Autoren Vorteile. Wenn regional eine Stelle koordiniert und steuert, könnte vorhandenes Personal gezielter eingesetzt werden. Gerade im ländlichen Raum wäre das interessant.
Und durch eine pauschale Finanzierung würde nicht mehr jeder einzelne Beratungsschritt abgerechnet werden müssen. Die Begleitung könnte sich stärker danach richten, was im konkreten Fall gerade tatsächlich notwendig ist.
Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil die Reform gleichzeitig Leistungen stärker in Budgets zusammenfassen und flexibler machen will. Mehr Flexibilität klingt zunächst gut. Sie bringt aber wenig, wenn Pflegebedürftige und Angehörige anschließend nicht wissen, wie sie diese Möglichkeiten sinnvoll einsetzen können.
Wer soll das Ganze eigentlich organisieren?
Für alle, die heute bereits in der Pflegeberatung arbeiten, dürfte das einer der spannendsten Punkte sein.
Nach dem bisherigen Entwurf soll es für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt genau einen verantwortlichen Akteur geben.
Zunächst wären das die Pflegekassen. Die Landesverbände würden eine Pflegekasse mit der Aufgabe beauftragen.
Landkreise und kreisfreie Städte sollen allerdings ein Optionsrecht bekommen. Sie können verlangen, dass die Verantwortung auf den örtlichen Pflegestützpunkt oder auf die Kommune selbst übergeht. Wird dieses Recht nicht genutzt, bleibt die Verantwortung bei der Pflegekasse.
Der verantwortliche Träger muss die Pflegebegleitung aber nicht zwingend komplett selbst durchführen.
Er könnte eigene Mitarbeiter oder Honorarkräfte einsetzen. Einzelne Leistungen könnten vergeben werden, beispielsweise Schulungen in der Häuslichkeit. Möglich wäre auch, die Pflegebegleitung für ein gesamtes Gebiet oder einzelne Regionen an andere Anbieter zu vergeben.
Daneben könnten spezialisierte Angebote finanziert oder selbst aufgebaut werden, zum Beispiel für Menschen mit Demenz oder pflegebedürftige Kinder und Jugendliche.
Wichtig ist: Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze bei Menschen, die Leistungen aus dem Entlastungsbudget erhalten, sollen innerhalb dieser Struktur abgesichert werden. Zusätzlich soll der verantwortliche Träger eine einheitliche Falldokumentation organisieren, koordinieren und die fachliche Qualität sicherstellen.
Die Autoren sprechen sich für einen schrittweisen Aufbau aus, möglichst gemeinsam durch Kommunen und Pflegekassen.
Warum die Kommunen eine wichtige Rolle spielen könnten
Für eine stärkere Verantwortung der Kommunen nennen die Autoren mehrere Gründe.
Der erste ist die Verbindung zur Altenhilfe. Viele Hilfen, die darüber entscheiden, ob jemand weiter zu Hause leben kann, liegen außerhalb der klassischen Pflegeversicherung. Eine wirklich umfassende Begleitung müsste diese Bereiche miteinander verbinden.
Der zweite Punkt ist die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Auch dafür sind die Kommunen zuständig. Wenn früh erkannt wird, dass durch zusätzliche Unterstützung eine Versorgung zu Hause stabilisiert werden kann, lassen sich möglicherweise Heimaufnahmen vermeiden.
Als Beispiel für diese Praxis nennen die Autoren die Stadt Ulm. Eine solche Steuerung könne erhebliche Einsparungen bringen – nicht durch Leistungskürzungen, sondern durch eine bessere Organisation der Versorgung.
Der dritte Punkt betrifft die kommunale Planung. Kommunen planen ohnehin Pflege-, Gesundheits- und Sozialangebote. Wenn gleichzeitig bekannt ist, welche konkreten Probleme in den einzelnen Fällen immer wieder auftreten, können Versorgungslücken wesentlich genauer erkannt werden.
Das Papier schlägt sogar vor, diese Informationen systematisch und KI-gestützt auszuwerten.
Und jetzt kommen die Probleme
Bis hierhin klingt vieles sinnvoll. Bei der praktischen Umsetzung wird es allerdings schwierig.
Die Autoren sehen vor allem vier große Baustellen.
Der Zeitplan
Bevor eine solche Pflegebegleitung funktionieren kann, müssen Länder ihr Landesrecht anpassen, Kommunen Entscheidungen treffen, Stellen geschaffen, Personal eingestellt, Vergabeverfahren durchgeführt und IT-Strukturen aufgebaut werden.
Dazu kommt ein ziemlich grundlegendes Problem: Das Optionsrecht der Kommunen endet nach dem bisherigen Zeitplan, bevor die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Pflegebegleitung überhaupt vorliegen.
Die Kommunen müssten sich also entscheiden, bevor sie genau wissen, was sie anschließend umsetzen müssen.
Deshalb kommen die Autoren zu dem Schluss, dass eine fachlich sinnvolle Umsetzung vor dem 1. Januar 2029 nicht realistisch ist.
Die Finanzierung
Noch deutlicher wird das Problem beim Geld.
Vorgesehen sind 146 Euro pro Jahr für jeden zu Hause versorgten Pflegebedürftigen.
Das sind etwas mehr als 12 Euro im Monat.
Für eine Pflegebegleitung, die eine feste Ansprechperson, Koordination, pflegefachliche und leistungsrechtliche Beratung, regionale Vernetzung und sogar Erreichbarkeit in Notlagen gewährleisten soll, ist das zumindest schwer vorstellbar.
Auch die Autoren sehen hier keine tragfähige Kalkulation des tatsächlichen Aufwandes. Im Gegenteil: Wenn das Angebot niedrigschwelliger wird, dürfte es wahrscheinlich sogar häufiger genutzt werden. Die Autoren schlagen deshalb vor zu prüfen, ob die Fördermöglichkeiten nach § 45c SGB XI für die Finanzierung geöffnet werden können.
Die Qualifikation
Noch offen ist außerdem, wer diese umfangreiche Aufgabe zukünftig überhaupt übernehmen soll und welche Qualifikationen dafür notwendig sind.
Die Autoren fordern deshalb eine bundesweit einheitliche Qualifizierungsstrategie.
Das erscheint auch logisch. Wer gleichzeitig pflegefachlich beraten, Leistungsansprüche kennen, regionale Hilfen koordinieren und komplexe Versorgungssituationen begleiten soll, braucht ein entsprechend breites Kompetenzprofil.
Die Einführung
Und schließlich fehlt aus Sicht der Autoren ein vernünftiger Plan für die Einführung.
Bund, Länder, Kommunen, Pflegekassen und Leistungserbringer müssten gemeinsam an den neuen Strukturen arbeiten. Vorgeschlagen werden unter anderem regionale Workshops und ein längerfristiger Entwicklungsprozess.
Was bedeutet das für die heutige Pflegeberatung?
Das Positionspapier richtet sich in erster Linie an die Politik. Für uns als Pflegeberatungsstelle ist es trotzdem ausgesprochen interessant.
Denn wenn die Pflegebegleitung tatsächlich in dieser Form kommt, verändert sich die heutige Beratungslandschaft deutlich.
Die bisherigen Beratungseinsätze würden Bestandteil einer größeren regionalen Struktur. Eine verantwortliche Stelle würde koordinieren und müsste die Beratung sicherstellen.
Gleichzeitig ist ausdrücklich vorgesehen, Leistungen an Dritte zu vergeben. Wer heute bereits Pflegeberatung anbietet, sollte deshalb sehr genau beobachten, wie sich die eigene Kommune beziehungsweise der eigene Landkreis positioniert.
Bleibt die Verantwortung bei einer Pflegekasse? Übernimmt ein Pflegestützpunkt? Oder zieht die Kommune die Aufgabe an sich?
Auch spezialisierte Angebote werden weiterhin gebraucht werden. Das Papier nennt beispielsweise Demenz sowie pflegebedürftige Kinder und Jugendliche.
Klar wird aber auch: Reines Pflegefachwissen wird für eine umfassende Pflegebegleitung nicht ausreichen. Leistungsrecht, sozialarbeiterische Kompetenz, regionale Vernetzung und Fallsteuerung werden mindestens genauso wichtig.
Auch die Dokumentation dürfte sich verändern. Statt vieler einzelner Beratungen mit jeweils eigener Dokumentation geht die Idee klar in Richtung einer fortlaufenden Fallbegleitung.
Und einen Kritikpunkt der Autoren sollte man durchaus ernst nehmen: Es reicht nicht, als Leistungserbringer nur zu erklären, warum die bisherigen Strukturen erhalten bleiben sollten.
Wenn Pflegebegleitung kommen soll, müssen wir auch eigene Antworten darauf entwickeln, wie sie in der Praxis tatsächlich funktionieren kann.
Unser Fazit
Ich halte den Grundgedanken der Pflegebegleitung für richtig.
Pflegebedürftige und Angehörige brauchen häufig eben nicht noch eine weitere einzelne Beratung. Sie brauchen jemanden, der ihre Situation kennt, erreichbar bleibt und auch beim nächsten Problem noch weiß, was vorher schon passiert ist.
Genau darin liegt aus meiner Sicht die große Chance.
Gleichzeitig passen Anspruch und geplante Umsetzung momentan noch nicht zusammen.
Eine feste, ganzheitliche Begleitung mit regionaler Vernetzung, Koordination und verschiedenen Fachkompetenzen lässt sich nicht einfach nebenbei aufbauen. Und bei einer Finanzierung von rund 12 Euro pro pflegebedürftiger Person im Monat stellt sich zwangsläufig die Frage, wie dieser Anspruch in der Praxis erfüllt werden soll.
Auch der Zeitplan erscheint kaum realistisch. Bevor Kommunen und Pflegekassen solche Strukturen aufbauen können, müssen Zuständigkeiten, Finanzierung, Qualifikation, Vergabe und Dokumentation geklärt sein.
Deshalb ist für mich vor allem eines interessant: Was macht die Politik jetzt aus diesem Ansatz?
Die Pflegebegleitung könnte tatsächlich ein sinnvoller Umbau der heutigen Pflegeberatung werden. Dafür müsste man sie aber auch so ausgestalten und finanzieren, dass am Ende mehr daraus wird als ein guter Gedanke auf dem Papier.
Wir bleiben dran.
Stand: 23. September 2026. Die Pflegebegleitung ist im Referentenentwurf des PNOG vom 4. Juni 2026
vorgesehen. Einen Kabinettsbeschluss gibt es noch nicht. Einzelheiten können sich im weiteren
Gesetzgebungsverfahren ändern.
Quelle: Michael Ranft, Ulrich Wendte:
„Pflegebegleitung. Chancen und offene Fragen“ (PDF),
15. September 2026, veröffentlicht vom Kuratorium Deutsche Altershilfe. Dieser Beitrag fasst das
Positionspapier in eigenen Worten zusammen. Die Einordnung zur Pflegeberatung ist unsere eigene
Einschätzung. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.